Private Altersvorsorge - Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Durch entsprechende Beitragszahlungen wird langfristig Vorsorgekapital aufgebaut. Dabei wird die Altersvorsorge durch staatliche Zulagen gefördert. Gegebenenfalls kommt eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges in Betracht.

Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung der Zulage auf den Altersvorsorgevertrag ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, 10868 Berlin, nicht Ihr Arbeitgeber/Dienstherr oder die RZVK des Saarlandes (RZVK).

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen benötigt von Ihnen Daten, die der RZVK (als bezügeabrechnende Stelle für Ihren Dienstherr/Arbeitgeber) vorliegen. Damit die RZVK diese dorthin weiterleiten darf, müssen Sie Ihr Einverständnis hierzu erteilen.

Für die Erklärung verwenden Sie bitte den Vordruck.

Die Einverständniserklärung ist spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber/Dienstherr abzugeben (§ 10 a Abs. 1 Einkommensteuergesetz EStG).

Nähere Auskünfte zur geförderten Altersvorsorge werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erteilt, die auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.bundesfinanzministerium.de.