Unser Service

Wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Personalservice (PerS) der RZVK des Saarlandes begrüßen zu dürfen. Die RZVK des Saarlandes hat im Rahmen ihres Personalservice-Angebots zum 1. August 2012 den Geschäftsbetrieb der Bezügeabrechnung aufgenommen. Aktuell wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung für 15 Mitglieder durchgeführt.

Die Daten dieser Mitglieder wurden weitgehend maschinell übernommen. Über ein internetbasiertes Kommunikationstool (Unternehmen-Online) haben die Mitglieder jederzeit und für den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum von 10 Jahren einen umfangreichen Zugriff auf die Daten ihrer Mitarbeiter, Steuer- und Sozialversicherungsnachweise, Lohnjournal, FiBu-Buchungsbeleg usw. Eines Vorhaltens derartiger Unterlagen in Papierform bedarf es nicht mehr.

Darüber hinaus können mit Unternehmen-Online nicht nur Daten abgerufen, sondern auch online Veränderungen der persönlichen und dienstlichen Verhältnisse mitgeteilt werden. Auch für die unständigen Bezügebestandteile können die zugrundeliegenden Lohnarten online erfasst und an die RZVK weitergeleitet werden. Bei 7 Mitgliedern wurde eine Schnittstelle in die jeweilige Finanzbuchhaltung (CIP, MPS und INFOMA) geschaffen. All dies erfolgt basierend auf einem sehr hohen Sicherheitsstandard.

Die Mitarbeiter können auf Wunsch anstatt Papierabrechnungen online auf ihre Gehaltsunterlagen zugreifen.

Die Personalhoheit bzw. Verantwortung des jeweiligen Dienstherrn/Arbeitgebers bleibt unberührt, d.h., sämtliche status- und tarifrechtlichen (Personal-) Entscheidungen obliegen weiterhin den örtlichen Personalämtern.


Mitglieder / Kunden

Als kommunaler Dienstleister mit jahrzehntelangen Erfahrungen gewährleisten wir auch in unserem neuen Geschäftsfeld Bezügeabrechnung einen hohen Qualitätsstandard.

Aktuell wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung für 15 Mitglieder durchgeführt.

Die Mitarbeiter können auf Wunsch anstatt Papierabrechnungen online auf ihre Gehaltsunterlagen zugreifen.

Die Personalhoheit bzw. Verantwortung des jeweiligen Dienstherrn/Arbeitgebers bleibt unberührt, d.h., sämtliche status- und tarifrechtlichen (Personal-) Entscheidungen obliegen weiterhin den örtlichen Personalämtern.