Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Beihilfebearbeitung für unsere Mitglieder



Norbert Herrmann
Geschäftsbereichsleiter Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft

Telefon: 0681 - 40003 - 14
Telefax: 0681 - 40003 - 89

Email: n.herrmann@rzvk-saar.de



Beihilfebearbeitung als Dienstleistung
Wir bieten Ihnen die Beihilfebearbeitung als Full-Service an. Wir erstellen die Beihilfeberechnung in Ihrem Namen, versenden diese an den/die MitarbeiterIn und zahlen die Beihilfe auf das Konto Ihres Mitarbeiters bzw. Ihrer Mitarbeiterin. Bei Rückfragen zur Beihilfeberechnung geben wir gerne Auskunft. Wir pflegen sämtliche Stammdaten und unterstützen Sie bei evtl. Widersprüchen und Klagen. Auch voranerkennungspflichtige Behandlungen (Psychotherapie, Sanatoriumsaufenthalte etc.) werden mitbearbeitet. Gerade auch der Schutz personenbezogener Daten, hier die sensiblen Daten über Erkrankungen der Mitarbeiter und derer Angehörigen, ist ein wichtiger Grund für eine Übertragung an eine externe Stelle zur Berechnung der Beihilfen. Bei der Vielzahl von Mitarbeitern, die in der Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft betreut werden, ist Anonymität und Datenschutz bestens gewährleistet.


Beihilfe auf Fallkostenbasis
Die Abrechnung auf Fallkostenbasis bietet sich ausschließlich für diejenigen Mitglieder an, die im wesentlichen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer beschäftigen. Für diese voll krankenversicherten MitarbeiterInnen hat der Arbeitgeber kein Krankheitskostenrisiko. Die möglichen Beihilfen beschränken sich auf wenige Beihilfefälle wie z.B. Geburtspauschalen, Zahnersatz, Implantate und einige Sonderfälle. Da gerade die letztgenannten Beihilfefälle sehr kostenintensiv sind, die beihilferechtliche Beurteilung sich oft kompliziert darstellt, ist hier Erfahrungswissen gefragt. Unsere geschulten MitarbeiterInnen erledigen über 12.000 Beihilfebescheide pro Jahr. Das garantiert Ihnen ein geballtes Know-how und eine zügige Bearbeitung.

Ihre MitarbeiterInnen legen den Beihilfeantrag über Sie an uns vor. Damit ist ausgeschlossen, das unberechtigte Personen (z.B. nach dem Ausscheiden) Beihilfeanträge stellen. Am Ende eines Quartals erhalten Sie eine Aufstellung der geleisteten Zahlungen sowie die Berechnung der Fallkostenpauschalen, die wir im Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen. Und dies alles zu einem günstigen Pauschalpreis je Fall.


Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft
Die Mitgliedschaft in der Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft ist für diejenigen Mitglieder interessant, zu deren Personalbestand Beamte und Versorgungsempfänger zählen.
Für diese meist privat krankenversicherten MitarbeiterInnen hat der Dienstherr wegen Beihilfegewährung ein hohes und nicht kalkulierbares Krankheitskostenrisiko.

Dieses Risiko können Sie auf die Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft, die sich als Solidargemeinschaft versteht, abwälzen. Sie zahlen eine festgelegte Jahresumlage pro Mitarbeiter unabhängig davon, welche Kosten einzelne MitarbeiterInnen tatsächlich verursachen. Die Höhe dieser Umlage ist gestaffelt nach Personengruppen in Abhängigkeit von ihrer Beschäftigungsart und Krankenversicherungsstatus. Aus der Umlage werden sowohl die Beihilfeaufwendungen als auch die Verwaltungskosten abgedeckt. Dies garantiert Ihnen größtmögliche Stabilität und Planungssicherheit bei der Kalkulation Ihrer Aufwendungen für Beihilfen. Unerwartet hohe Krankheitskosten werden durch die Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft aufgefangen.

Als Mitglied der Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft genießen Sie dieselben Vorteile, wie bei der Bearbeitung der Beihilfen auf Fallkostenbasis. Auch hier garantiert Ihnen unser Team der BUG größtmögliche Qualität der Bearbeitung. Ihre Bescheide erhalten Sie überwiegend innerhalb von 8 bis 14 Tagen, nachdem der bearbeitungsfähige Antrag eingegangen ist.
Falls Sie nähere Einzelheiten zur Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft oder zur Berechnung von Beihilfen auf Fallkostenbasis haben möchten, wenden Sie sich an den Leiter der Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft, Herr Norbert Herrmann. Gerne informieren wir Sie über Einzelheiten oder senden Ihnen Informationsmaterial zu.





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Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

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