Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Informationen zu "Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft"



Wir haben nützliche Dokumente in verschiedenen Bereichen für Sie zusammengestellt. Durch einen Klick auf den entsprechenden Dateinamen wählen sie eine Datei aus.



Anlage zu § 5 BhVO: Voraussetzungen für Psychotherapeutische Behandlungen [BUG_B_003]
Anlage zur Beihilfeverordnung zum Gutachterverfahren und Leistungsumfang für psychotherapeutische Behandlungen.
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Arzneimittel-Richtlinien /AMR [BUG_B_008]
Nach den "Richtlinien zu § 5 Abs. 2 Buchstabe a der BhVO betreffend "Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden und Mittel" gibt es bestimmte Mittel, zu deren Kosten eine Beihilfe nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann. Nicht beihilfefähig sind danach Mittel, die entweder keine Arzneimittel sind oder deren Wirksamkeit aus therapeutischer Sicht nicht anerkannt ist.
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Ausführliche Übersicht zum Ablauf des Gutachterverfahrens und den Voraussetzungen der Behandler
Nachstehend erhalten Sie ausführliche Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung, zu den Voraussetzungen für Behandler und den Leistungsumfang (Anzahl der Behandlungsstunden).
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Heilpraktikerleistungen [BUG_B_009]
Hier finden Sie die ab 1.9.2002 gültigen Informationen über die Beihilfefähigkeit nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
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Infoblatt - Informationen zu Festbeträgen für Arzneimittel
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Infoblatt - Pharmazentralnummer
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Informationen zur Beihilfebeantragung für die Hinterbliebenen in Todesfaellen [BUG]
Diese Informationen zur Beihilfebeantragung nach Todesfaellen sollen den Hinterbliebenen Klarheit geben und ihnen helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen.
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Kurze Übersicht Ablauf des Gutachterverfahrens bei ambulanter Psyhotherapie und Anzahl der Sitzungen [BUG_B_004]
Die nachstehenden Übersichten stellen kurz den Ablauf des Gutachterverfahrens dar und die Anzahl der höchstens beihilfefähigen psychotherapeutischen Sitzungen.
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Merkblatt über die Verfahrensweisen in Pflegefällen [BUG]
Wissenswertes über die Beantragung der Aufwendungen in Pflegefällen bzw. Abschlägen etc.
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Einführung einer Belastungsgrenze für Eigenbehalte ab 1. 1. 2009

Mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes für Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2009

Chroniker im Sinne der Chronikerrichtlinien

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Beihilfegewährung an Tarifbeschäftigte - Keine Geburtspauschalen für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder

Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

Beihilfespezifische Links - nützliche Adressen

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Künstliche Befruchtungen

Psychotherapeutische Behandlungen

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland


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