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Informationen zu "Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft" |



Wir haben nützliche Dokumente in verschiedenen Bereichen für Sie zusammengestellt. Durch einen Klick auf den entsprechenden Dateinamen wählen sie eine Datei aus.



| | Anlage zur Beihilfeverordnung zum Gutachterverfahren und Leistungsumfang für psychotherapeutische Behandlungen. | PDF (131 KB) | |

| | Nach den "Richtlinien zu § 5 Abs. 2 Buchstabe a der BhVO betreffend "Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden und Mittel" gibt es bestimmte Mittel, zu deren Kosten eine Beihilfe nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann. Nicht beihilfefähig sind danach Mittel, die entweder keine Arzneimittel sind oder deren Wirksamkeit aus therapeutischer Sicht nicht anerkannt ist. | PDF (110 KB) | |

| | Nachstehend erhalten Sie ausführliche Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung, zu den Voraussetzungen für Behandler und den Leistungsumfang (Anzahl der Behandlungsstunden). | PDF (126 KB) | |

| | Hier finden Sie die ab 1.9.2002 gültigen Informationen über die Beihilfefähigkeit nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. | PDF (122 KB) | |



| | Diese Informationen zur Beihilfebeantragung nach Todesfaellen sollen den Hinterbliebenen Klarheit geben und ihnen helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen. | PDF (117 KB) | |

| | Die nachstehenden Übersichten stellen kurz den Ablauf des Gutachterverfahrens dar und die Anzahl der höchstens beihilfefähigen psychotherapeutischen Sitzungen. | PDF (97,6 KB) | |

| | Wissenswertes über die Beantragung der Aufwendungen in Pflegefällen bzw. Abschlägen etc. | PDF (90,3 KB) | |






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