Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Regelwerke zu "Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft"



Hier haben wir die wichtigsten Regelungen für den Bereich der Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft für Sie zusammengestellt. Hinweis zu Regelungen

Die Zurverfügungstellung dieser Regelsammlungen ist ein Service der RZVK des Saarlandes.

Wir bemühen uns Ihnen hier stets die aktuell gültige Fassung der Regelungen zur Verfügung zu stellen. Für evtl. Unrichtigkeiten oder Fehler übernehmen wir keine Gewähr. Deshalb verweisen wir auf die amtliche Fassung im Amtsblatt des Saarlandes.







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Weitere Themen
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Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe

Änderung des Beihilferechts zum 01. Januar 2009

Aktuelle Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle

Beihilfe in Krankheitsfällen - auch für Tarifbeschäftigte!

Einführung einer Belastungsgrenze für Eigenbehalte ab 1. 1. 2009

Mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes für Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2009

Chroniker im Sinne der Chronikerrichtlinien

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Unsere Kunden

ONLINE-TESTRECHNER-ZAHNERSATZ

Beihilfegewährung an Tarifbeschäftigte - Keine Geburtspauschalen für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder

Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

Beihilfespezifische Links - nützliche Adressen

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Künstliche Befruchtungen

Psychotherapeutische Behandlungen

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland


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