Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt (in ihrer Mitteilung vom 26.03.2007) zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs die Einführung einer generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Die HPV-Impfung mit drei Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen. Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, andere für Jugendliche von der STIKO empfohlene Impfungen zu vervollständigen.
Nach dieser Aufnahme in die Impfempfehlungen werden die entstehenden Aufwendungen für den betroffenen Personenkreis (Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren!) als beihilfefähig eingestuft.