Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
RZVK StartseiteBeihilfe-Umlage-GemeinschaftRuhegehaltZusatzversorgungImmobilien & VermietungWir über uns - VerwaltungKontakt

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig



Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt (in ihrer Mitteilung vom 26.03.2007) zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs die Einführung einer generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. 

Die HPV-Impfung mit drei Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomaviren gegen die Typen 16 und 18 nicht gegen Infektionen mit anderen Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen. Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, andere für Jugendliche von der STIKO empfohlene Impfungen zu vervollständigen.

Nach dieser Aufnahme in die Impfempfehlungen werden die entstehenden Aufwendungen für den betroffenen Personenkreis (Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren!) als beihilfefähig eingestuft.

 Weitere Infos und Zusatzinformationen: http://www.rki.de/




 Unser aktueller Newsletter

Wünschen Sie aktuelle und schnelle Informationen? Bestellen Sie hier unseren kostenlosen Newsletter.
Formulare zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Formulare

Informationen zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Informationen

Regelwerke zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Regelwerke


Weitere Themen
Broschüren « Saarländische Beihilfeverordnung »

Private Krankenversicherungen erleichtern Zugang

Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe

Änderung des Beihilferechts zum 01. Januar 2009

Aktuelle Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle

Beihilfe in Krankheitsfällen - auch für Tarifbeschäftigte!

Einführung einer Belastungsgrenze für Eigenbehalte ab 1. 1. 2009

Mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes für Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2009

Chroniker im Sinne der Chronikerrichtlinien

Ihre Ansprechpartner

Unsere Kunden

ONLINE-TESTRECHNER-ZAHNERSATZ

Beihilfegewährung an Tarifbeschäftigte - Keine Geburtspauschalen für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder

Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

Beihilfespezifische Links - nützliche Adressen

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Künstliche Befruchtungen

Psychotherapeutische Behandlungen

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland


Suche im Angebot

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff ein.







Newsletter Suche Interessante Links Sitemap Impressum Datenschutz © RZVK des Saarlandes