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Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie an den virtuellen Briefkasten eGo-MAIL der RZVK des Saarlandes rechtsverbindlich und sicher elektronisch schicken.

Downloads und Infos zur Virtuellen Poststelle finden Sie hier.




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