Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Unsere Kunden



Wir sind für über 100 Mitglieder (Behörden und andere öffentliche Einrichtigungen) tätig und betreuen rund 15.000 Beihilfeberechtigte.

Durch unseren auf die Bedürfnisse der Mitglieder und Beihilfeberechtigten ausgerichteten Service konnten wir unseren Kundenstamm stetig erweitern.

Zufriedene Kunden sind unsere beste Referenz. 

Die Mitglieder der Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft sind:

Landkreise
- Regionalverband Saarbrücken
- Landkreis Merzig-Wadern
- Landkreis Neunkirchen
- Landkreis Saarlouis
- Saarpfalz-Kreis
- Landkreis St. Wendel

Städte
- Landeshauptstadt Saarbrücken
- Stadt Püttlingen
- Stadt Sulzbach
- Mittelstadt Völklingen
- Kreisstadt Merzig
- Stadt Wadern
- Kreisstadt Neunkirchen
- Stadt Ottweiler
- Stadt Dillingen
- Kreisstadt Homburg
- Mittelstadt St. Ingbert
- Stadt Bexbach
- Stadt Blieskastel

Gemeinden
- Gemeinde Großrosseln
- Gemeinde Kleinblittersdorf
- Gemeinde Quierschied
- Gemeinde Riegelsberg
- Gemeinde Beckingen
- Gemeinde Losheim am See
- Gemeinde Mettlach
- Gemeinde Perl
- Gemeinde Weiskirchen
- Gemeinde Eppelborn
- Gemeinde Illingen
- Gemeinde Merchweiler
- Gemeinde Schiffweiler
- Gemeinde Spiesen-Elversberg
- Gemeinde Bous
- Gemeinde Ensdorf
- Gemeinde Rehlingen-Siersburg
- Gemeinde Saarwellingen
- Gemeinde Schmelz
- Gemeinde Überherrn
- Gemeinde Wadgassen
- Gemeinde Wallerfangen
- Gemeinde Gersheim
- Gemeinde Kirkel
- Gemeinde Mandelbachtal
- Gemeinde Freisen
- Gemeinde Marpingen
- Gemeinde Namborn
- Gemeinde Nohfelden
- Gemeinde Nonnweiler
- Gemeinde Oberthal
- Gemeinde Tholey

Des Weiteren sind wir für die Beihilfebearbeitung auf Fallkostenbasis von über 50 öffentlichen Einrichtigungen (Krankenhäuser, Sparkassen, etc.) zuständig.




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Weitere Themen
Broschüren « Saarländische Beihilfeverordnung »

Private Krankenversicherungen erleichtern Zugang

Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe

Änderung des Beihilferechts zum 01. Januar 2009

Aktuelle Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle

Beihilfe in Krankheitsfällen - auch für Tarifbeschäftigte!

Einführung einer Belastungsgrenze für Eigenbehalte ab 1. 1. 2009

Mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes für Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2009

Chroniker im Sinne der Chronikerrichtlinien

Ihre Ansprechpartner

Unsere Kunden

ONLINE-TESTRECHNER-ZAHNERSATZ

Beihilfegewährung an Tarifbeschäftigte - Keine Geburtspauschalen für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder

Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

Beihilfespezifische Links - nützliche Adressen

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Künstliche Befruchtungen

Psychotherapeutische Behandlungen

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland


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