Am 26. Oktober 2009 begannen im Saarland die Schutzimpfungen gegen die sog. Schweinegrippe. Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlandes hat hierzu einen Informations-Flyer herausgegeben.
Die Impfung ist für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige - wie auch für alle anderen Personen - kostenlos und muss von diesen nicht bezahlt werden. Die Kosten werden von dem hierfür im Land eingerichteten Fonds getragen, an dem sich auch die RZVK des Saarlandes als Beihilfeträger beteiligt. Konkret bedeutet dies, dass sowohl für die Impfung als auch für die hiermit verbundene ärztliche Aufklärung über Impfrisiken etc. für eine privatärztliche Abrechnung kein Raum bleibt. Der Arzt ist zu einer gesonderten Rechnungstellung über die Verimpfung nicht befugt. Auf Grund der pauschalen Kostentragung sind in Zusammenhang mit der Schutzimpfung individuell geltend gemachte Aufwendungen daher nicht beihilfefähig, eventuell eingereichte Aufwendungen können von der Beihilfe nicht erstattet werden.