Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
RZVK StartseiteBeihilfe-Umlage-GemeinschaftRuhegehaltZusatzversorgungImmobilien & VermietungWir über uns - VerwaltungKontakt

Broschüren « Saarländische Beihilfeverordnung »



Die RZVK des Saarlandes hat nach den umfangreichen Änderungen der Beihilfebe-stimmungen zum 1. Januar 2009 in bewährter Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zwei Broschüren zum Beihilferecht erstellt.



Während das Grundwerk eine reine und umfassende Vorschriftensammlung darstellt, will das Ergänzungswerk mit weitergehenden Informationen ein hilfreicher Ratgeber sein. Dieses behandelt häufig gestellte Fragen zum Thema Beihilfe und enthält darüber hinaus die bei Drucklegung des Grundwerkes noch nicht erlassenen Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Paragrafen der Beihilfeverordnung.

Die Broschüre wird durch die RZVK des Saarlandes – nur für deren Beihilfeberechtigte (andere Beihilfeberechtigte wenden sich bitte an ihre zuständige Gewerkschaft) – gegen Portoerstattung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte übersenden Sie bei Interesse einen mit Ihrer Adresse versehenen und mit 1,45 Euro frankierten DIN-A4-Rückumschlag (europäisches Ausland 3,40 Euro!) an die Beihilfestelle der RZVK des Saarlandes, Postfach 10 24 32, 66024 Saarbrücken.

Laden Sie sich das "Grundwerk als PDF-Datei herunter

Laden Sie sich das "Ergänzungswerk als PDF herunter

 


  Laden Sie sich weitere Informationen als PDF-Datei herunter (84,9 KB)






 Unser aktueller Newsletter

Wünschen Sie aktuelle und schnelle Informationen? Bestellen Sie hier unseren kostenlosen Newsletter.
Formulare zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Formulare

Informationen zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Informationen

Regelwerke zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Regelwerke


Weitere Themen
Broschüren « Saarländische Beihilfeverordnung »

Private Krankenversicherungen erleichtern Zugang

Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe

Änderung des Beihilferechts zum 01. Januar 2009

Aktuelle Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle

Beihilfe in Krankheitsfällen - auch für Tarifbeschäftigte!

Einführung einer Belastungsgrenze für Eigenbehalte ab 1. 1. 2009

Mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes für Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2009

Chroniker im Sinne der Chronikerrichtlinien

Ihre Ansprechpartner

Unsere Kunden

ONLINE-TESTRECHNER-ZAHNERSATZ

Beihilfegewährung an Tarifbeschäftigte - Keine Geburtspauschalen für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder

Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

Beihilfespezifische Links - nützliche Adressen

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Künstliche Befruchtungen

Psychotherapeutische Behandlungen

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland


Suche im Angebot

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff ein.







Newsletter Suche Interessante Links Sitemap Impressum Datenschutz © RZVK des Saarlandes