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Broschüren « Saarländische Beihilfeverordnung »

Die RZVK des Saarlandes hat nach den umfangreichen Änderungen der Beihilfebe-stimmungen zum 1. Januar 2009 in bewährter Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zwei Broschüren zum Beihilferecht erstellt.



Während das Grundwerk eine reine und umfassende Vorschriftensammlung darstellt, will das Ergänzungswerk mit weitergehenden Informationen ein hilfreicher Ratgeber sein. Dieses behandelt häufig gestellte Fragen zum Thema Beihilfe und enthält darüber hinaus die bei Drucklegung des Grundwerkes noch nicht erlassenen Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Paragrafen der Beihilfeverordnung.
Die Broschüre wird durch die RZVK des Saarlandes – nur für deren Beihilfeberechtigte (andere Beihilfeberechtigte wenden sich bitte an ihre zuständige Gewerkschaft) – gegen Portoerstattung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte übersenden Sie bei Interesse einen mit Ihrer Adresse versehenen und mit 1,45 Euro frankierten DIN-A4-Rückumschlag (europäisches Ausland 3,40 Euro!) an die Beihilfestelle der RZVK des Saarlandes, Postfach 10 24 32, 66024 Saarbrücken.
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