Die privaten Krankenkassen haben ihr Öffnungsangebot für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte im April 2010 für eine kleine spezielle Personengruppe erweitert.
Darauf weisen die Dienstherren in Bund und Ländern derzeit in Rundschreiben hin.
Die Erweiterung betrifft bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige und Hinterbliebene mit Beihilfeanspruch (Witwen- bzw. Witwergeldbezieher), die aktuell weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung versichert sind und zuvor Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Mehr...