Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Private Krankenversicherungen erleichtern Zugang



Die privaten Krankenkassen haben ihr Öffnungsangebot für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte im April 2010 für eine kleine spezielle Personengruppe erweitert.

Darauf weisen die Dienstherren in Bund und Ländern derzeit in Rundschreiben hin.

Die Erweiterung betrifft bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige und Hinterbliebene mit Beihilfeanspruch (Witwen- bzw. Witwergeldbezieher), die aktuell weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung versichert sind und zuvor Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Mehr...




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Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

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Künstliche Befruchtungen

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Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

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