Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes
Hätten Sie's gewußt? - Nach der Geburt eines Kindes ist der Krankenversicherer - rechtzeitige Mitteilung vorausgesetzt - verpflichtet, den KV-Schutz ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten anzupassen.
Wird der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.