Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes
Hätten Sie's gewußt? - Nach Beihilfebemessungssatzänderungen ist der Krankenversicherer - rechtzeitige Mitteilung vorausgesetzt - verpflichtet, den KV-Schutz ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten anzupassen. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.