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Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008



Der Erlass betreffend Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (Massagen, Krankengymnastik, Bäder, usw.) wurde – per Erlass – am 17.09.2008 rückwirkend zum 6. Mai 2008 geändert.

Ab dem 6. Mai 2008 (Datum des Urteils des VG Saarlouis zur Rechtswidrigkeit des 15%-Abzugs) sind Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlungen ohne den bisherigen 15%igen Abzug bis zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen anzuerkennen.

Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweise:

- Die Beihilfebescheide ab dem  6. Mai 2008 wurden durch uns automatisch geändert. D.h., eine Vorlage von Unterlagen durch den/die Beihilfeberechtigte(n) war nicht erforderlich.

- Widersprüche gegen die Beihilfebescheide ab dem Jahre 2003, gegen die fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, sind zwischenzeitlich (31.05.2009) abgearbeitet und beschieden.


Bitte folgen Sie dem Link zum Erlass vom 17. September 2008




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