Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008
Der Erlass betreffend Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (Massagen, Krankengymnastik, Bäder, usw.) wurde – per Erlass – am 17.09.2008 rückwirkend zum 6. Mai 2008 geändert.
Ab dem 6. Mai 2008 (Datum des Urteils des VG Saarlouis zur Rechtswidrigkeit des 15%-Abzugs) sind Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlungen ohne den bisherigen 15%igen Abzug bis zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen anzuerkennen.
Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweise:
- Die Beihilfebescheide ab dem 6. Mai 2008 wurden durch uns automatisch geändert. D.h., eine Vorlage von Unterlagen durch den/die Beihilfeberechtigte(n) war nicht erforderlich.
- Widersprüche gegen die Beihilfebescheide ab dem Jahre 2003, gegen die fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, sind zwischenzeitlich (31.05.2009) abgearbeitet und beschieden.