Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
RZVK StartseiteBeihilfe-Umlage-GemeinschaftRuhegehaltZusatzversorgungImmobilien & VermietungWir über uns - VerwaltungKontakt

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)



Während gesetzlich krankenversicherte Personen Zusatzuntersuchungen, die über das Maß der Krebsvorsorge- und sonstiger Früherkennungsrichtlinien hinaus gehen, selbst bezahlen müssen, werden diese bei privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten Personen – evtl. ohne Rückfrage beim Patienten – durchgeführt und in Rechnung gestellt. Die Überraschung kommt dann bei der Beihilfebeantragung, wenn diese Untersuchungen nicht anerkannt werden, da sie nicht zum Umfang der Vorsorgeuntersuchungen gehören. Nachstehend sind die derzeit am häufigsten durchgeführten Zusatzuntersuchungen und die Voraussetzungen für eine Anerkennung dargestellt.

Humaner Pappiloma-Virus (HPV-Nachweis) und Flüssigkeits-Zytologie bei der Frau
Nach § 10 der Beihilfeverordnung sind Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung beihilfefähig im Rahmen der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Merkblatt über die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs als Teil der Krebsfrüherkennungsrichtlinien beschlossen. Der beschlossene Text informiert über die Erkrankung selbst, klärt über deren Häufigkeit, über Einzelheiten der Untersuchung und über das weitere Vorgehen bei auffälligem Befund sowie über Risiken und Nebenwirkungen der Früherkennungsuntersuchung auf.

Den vollständigen Text des Merkblatts finden Sie hier.

Nach einem positiven HPV-Test sind jedoch die Folgeuntersuchungen beihilfefähig. Hilfreich und auch beihilfefähig ist der HR-HPV-Test dagegen bei unklaren zytologischen Befunden (Pap II W/K, III), wenn die Befunde auch nach einer entsprechenden Behandlung persistieren und durch die kolposkopische und bioptische Untersuchung nicht zu klären sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.


PSA-Bestimmung in der Prostatakarzinomdiagnostik (Früherkennung des Prostatakarzinoms) beim Mann
Als häufigste Krebserkrankung bei Männern hat der Prostatakrebs eine besondere Bedeutung erlangt. Da dieser Krebs nur im Anfangsstadium geheilt werden kann ist eine Früherkennungsuntersuchung sinnvoll. Das Eintrittsalter in die jährliche Früherkennung liegt bei 50 Jahren bzw. bei 45 Jahren, wenn eine familiäre Belastung besteht. Eine letzte Früherkennung erfolgt mit 75 Jahren. Wird ein PSA-Test ohne Vorliegen dieser Voraussetzungen durchgeführt, sind die Aufwendungen nicht beihilfefähig.

Glaukomuntersuchung
Die Augeninnendruckmessung ist nur in Ausnahmefällen beihilfefähig. Die Glaukomvorsorge kann dann anerkannt, wenn:
1. Risikofaktoren vorliegen (die im einzelnen darzulegen sind) z.B. - Familiäre Belastung (wenn bereits ein oder mehrere Familienmitglieder Glaukom hatten oder haben)
- Starke Kurzsichtigkeit ab minus 5 Dioptrien
- Durchblutungsstörungen
2. ein begründeter Verdacht besteht.
3. Personen ab dem vierzigsten Lebensjahr. Man kann sagen, dass das Alter der größte Risikofaktor ist.





 Unser aktueller Newsletter

Wünschen Sie aktuelle und schnelle Informationen? Bestellen Sie hier unseren kostenlosen Newsletter.
Formulare zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Formulare

Informationen zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Informationen

Regelwerke zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Regelwerke


Weitere Themen
Broschüren « Saarländische Beihilfeverordnung »

Private Krankenversicherungen erleichtern Zugang

Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe

Änderung des Beihilferechts zum 01. Januar 2009

Aktuelle Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle

Beihilfe in Krankheitsfällen - auch für Tarifbeschäftigte!

Einführung einer Belastungsgrenze für Eigenbehalte ab 1. 1. 2009

Mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes für Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2009

Chroniker im Sinne der Chronikerrichtlinien

Ihre Ansprechpartner

Unsere Kunden

ONLINE-TESTRECHNER-ZAHNERSATZ

Beihilfegewährung an Tarifbeschäftigte - Keine Geburtspauschalen für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder

Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

Beihilfespezifische Links - nützliche Adressen

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Künstliche Befruchtungen

Psychotherapeutische Behandlungen

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland


Suche im Angebot

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff ein.







Newsletter Suche Interessante Links Sitemap Impressum Datenschutz © RZVK des Saarlandes