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Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Während gesetzlich krankenversicherte Personen Zusatzuntersuchungen, die über das Maß der Krebsvorsorge- und sonstiger Früherkennungsrichtlinien hinaus gehen, selbst bezahlen müssen, werden diese bei privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten Personen – evtl. ohne Rückfrage beim Patienten – durchgeführt und in Rechnung gestellt. Die Überraschung kommt dann bei der Beihilfebeantragung, wenn diese Untersuchungen nicht anerkannt werden, da sie nicht zum Umfang der Vorsorgeuntersuchungen gehören. Nachstehend sind die derzeit am häufigsten durchgeführten Zusatzuntersuchungen und die Voraussetzungen für eine Anerkennung dargestellt.
Humaner Pappiloma-Virus (HPV-Nachweis) und Flüssigkeits-Zytologie bei der Frau Nach § 10 der Beihilfeverordnung sind Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung beihilfefähig im Rahmen der Krebsfrüherkennungsrichtlinien, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Merkblatt über die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs als Teil der Krebsfrüherkennungsrichtlinien beschlossen. Der beschlossene Text informiert über die Erkrankung selbst, klärt über deren Häufigkeit, über Einzelheiten der Untersuchung und über das weitere Vorgehen bei auffälligem Befund sowie über Risiken und Nebenwirkungen der Früherkennungsuntersuchung auf.
Den vollständigen Text des Merkblatts finden Sie hier.
Nach einem positiven HPV-Test sind jedoch die Folgeuntersuchungen beihilfefähig. Hilfreich und auch beihilfefähig ist der HR-HPV-Test dagegen bei unklaren zytologischen Befunden (Pap II W/K, III), wenn die Befunde auch nach einer entsprechenden Behandlung persistieren und durch die kolposkopische und bioptische Untersuchung nicht zu klären sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.
PSA-Bestimmung in der Prostatakarzinomdiagnostik (Früherkennung des Prostatakarzinoms) beim Mann Als häufigste Krebserkrankung bei Männern hat der Prostatakrebs eine besondere Bedeutung erlangt. Da dieser Krebs nur im Anfangsstadium geheilt werden kann ist eine Früherkennungsuntersuchung sinnvoll. Das Eintrittsalter in die jährliche Früherkennung liegt bei 50 Jahren bzw. bei 45 Jahren, wenn eine familiäre Belastung besteht. Eine letzte Früherkennung erfolgt mit 75 Jahren. Wird ein PSA-Test ohne Vorliegen dieser Voraussetzungen durchgeführt, sind die Aufwendungen nicht beihilfefähig.
Glaukomuntersuchung Die Augeninnendruckmessung ist nur in Ausnahmefällen beihilfefähig. Die Glaukomvorsorge kann dann anerkannt, wenn: 1. Risikofaktoren vorliegen (die im einzelnen darzulegen sind) z.B. - Familiäre Belastung (wenn bereits ein oder mehrere Familienmitglieder Glaukom hatten oder haben) - Starke Kurzsichtigkeit ab minus 5 Dioptrien - Durchblutungsstörungen 2. ein begründeter Verdacht besteht. 3. Personen ab dem vierzigsten Lebensjahr. Man kann sagen, dass das Alter der größte Risikofaktor ist.
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