Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
RZVK StartseiteBeihilfe-Umlage-GemeinschaftRuhegehaltZusatzversorgungImmobilien & VermietungWir über uns - VerwaltungKontakt

ONLINE-TESTRECHNER-ZAHNERSATZ





Der Online-Testrechner-Zahnersatz  ist wieder am Netz!

Er wurde an das geänderte  Beihilferecht angepasst und zudem barrierefrei und bedienerfreundlicher gestaltet.

 

 

RECHNEN SIE MIT UNS!

Sie möchten wissen, in welcher Höhe Ihnen eine Beihilfe zu Ihrer geplanten Zahnersatzbehandlung gewährt werden kann? Mit unserem Testrechner können Beihilfeberechtigte der RZVK des Saarlandes (andere Beihilfeberechtigte wenden sich bitte an ihre zuständige Beihilfestelle) die voraussichtliche Beihilfe bei Zahnersatz (Brücken, Prothesen, Implantate, Verbindungselemente) ermitteln.

Zahnersatzbehandlungen sind nicht voranerkennungspflichtig! Deshalb brauchen Sie keine vorherige Genehmigung der Beihilfestelle einzuholen. Private Krankenversicherungen verlangen aber im Gegensatz zur Beihilfe bei größeren Versorgungen eine Voranerkennung. Um jedoch nicht mit unerwartet hohen Selbstbehalten belastet zu werden,  empfiehlt es sich, vor Aufnahme der Behandlung die zu erwartende Beihilfe festzustellen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

Was müssen Sie tun?
1. Um einen Überblick über die entstehenden Kosten zu bekommen empfiehlt es sich, zunächst vom behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan aufstellen zu lassen.

2. Bitten Sie Ihren Zahnarzt, zusätzlich zum Heil- und Kostenplan unser Ergänzungs-formular auszufüllen! Dieses liefert Ihnen die notwendigen Angaben, um die zu erwartende Beihilfe möglichst genau zu ermitteln. Die dort gemachten Angaben übertragen Sie in den „Online-Testrechner-Zahnersatz“. Hier können Sie das Ergänzungsformular zum Heil- und Kostenplan herunterladen.

3. Arbeitnehmer
können die Daten direkt aus dem, von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigten, Heil- und Kostenplan in die entsprechenden Felder eingeben.

4. Am „Online-Testrechner-Zahnersatz“ können Sie sich mit Ihrer Kenn-Nummer (steht auf dem Beihilfebescheid) und Geburtsdatum anmelden. Sollten Sie eine Berechnung (z.B. wegen weiterer Rückfragen beim Zahnarzt) nicht zu Ende führen können, werden die eingegeben Daten zwischengespeichert. Sie können die Berechnung zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufnehmen und weiterführen.


Hier geht’s zum "Online-Testrechner-Zahnersatz"! Um Ihnen die Handhabung des Testrechners zu erleichtern, können Sie sich hier eine Kurzanleitung oder aber auch eine ausführliche Anleitung herunterladen.





 Unser aktueller Newsletter

Wünschen Sie aktuelle und schnelle Informationen? Bestellen Sie hier unseren kostenlosen Newsletter.
Formulare zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Formulare

Informationen zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Informationen

Regelwerke zu Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft BUG - Regelwerke


Weitere Themen
Broschüren « Saarländische Beihilfeverordnung »

Private Krankenversicherungen erleichtern Zugang

Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe

Änderung des Beihilferechts zum 01. Januar 2009

Aktuelle Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle

Beihilfe in Krankheitsfällen - auch für Tarifbeschäftigte!

Einführung einer Belastungsgrenze für Eigenbehalte ab 1. 1. 2009

Mögliche Erhöhung des Bemessungssatzes für Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2009

Chroniker im Sinne der Chronikerrichtlinien

Ihre Ansprechpartner

Unsere Kunden

ONLINE-TESTRECHNER-ZAHNERSATZ

Beihilfegewährung an Tarifbeschäftigte - Keine Geburtspauschalen für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder

Beihilfe nach Übergangsregelung für studierende Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Schutzimpfung gegen das humane Papilloma-Virus (HPV) ab 26.03.2007 beihilfefähig

Aufhebung des 15%igen Eigenanteils bei Heilbehandlungen rückwirkend ab 6.5.2008

Beihilfespezifische Links - nützliche Adressen

Zusatzuntersuchungen (medizinisch nicht notwendig)

Künstliche Befruchtungen

Psychotherapeutische Behandlungen

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Geburt eines Kindes

Anpassung des Krankenversicherungsschutzes nach Änderung des Bemessungssatzes

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland


Suche im Angebot

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff ein.







Newsletter Suche Interessante Links Sitemap Impressum Datenschutz © RZVK des Saarlandes