Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Aktuelle Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle



Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über unsere derzeitigen Bearbeitungszeiten. Die Aktualisierung erfolgt wöchentlich am Montag.



Zur Zeit verzögert sich, insbesondere wegen der zurückliegenden Urlaubszeit, hoher Antragseingänge und krankheitsbedingter Ausfälle die Bearbeitung der Beihilfeanträge.

Stand 6. September 2010 werden die Anträge ab Posteingangsdatum 17. August 2010 bearbeitet.

Wir bedauern dies und bitten um Ihr Verständnis.

Hinweis:
Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag bei der Beihilfestelle der RZVK des Saarlandes eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung!

Unter Bearbeitungszeit verstehen wir den Zeitraum von dem Tag, an dem Ihr Beihilfeantrag bei uns im Haus eingeht, bis zum Tag der Abrechnung. Postwege sind hierbei nicht berücksichtigt. Bis Sie Ihren Beihilfebescheid erhalten, können daher noch einige Tage vergehen. Der Überweisungsbetrag wird Ihrem Konto jedoch bereits ca. 2 bis 3 Tage nach der Bearbeitung gut geschrieben.


Informationen für Beihilfeberechtigte:
Die Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft der RZVK des Saarlandes ist bemüht, Ihre Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Primäres Ziel ist eine Bearbeitung innerhalb von 8 - 14 Tagen. In Zeiten mit erhöhten Antragseingängen (insbesondere zu Quartals- und zum Jahreswechsel) sowie in den Urlaubsmonaten kann es zu Verzögerungen kommen.

Sie können jedoch mithelfen, auch in diesen Zeiten die Bearbeitung Ihres Antrages zu beschleunigen, indem Sie

1. Im Januar Beihilfeanträge nur stellen, soweit dies unbedingt erforderlich ist (z. B. zur Wahrung der Antragsfrist von einem Jahr ab Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung).

2. Besuche und Anrufe auf die jeweiligen Sprechzeiten (siehe Beihilfebescheid) beschränken.

3. Rückfragen über den Bearbeitungsstand auf das notwenige Maß beschränken. Die Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft bearbeitet die Anträge nach dem Eingangsdatum.


Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Ausfüllen von Beihilfenanträgen.




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