Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
RZVK StartseiteBeihilfe-Umlage-GemeinschaftRuhegehaltZusatzversorgungImmobilien & VermietungWir über uns - VerwaltungKontakt

Die Ruhegehaltskasse



Ursula Görgen-Gräber
Geschäftsbereichsleiterin Ruhegehaltskasse

Telefon: 06 81 - 4 00 03 - 54
Telefax: 06 81 / 4 00 03 - 96

Email: u.goergen-graeber@rzvk-saar.de



A) Wichtiger Hinweis für Nutzer der Internetseiten: 

Auf der rechten Seite sind unter den Bereichen "RGK-Formulare", "RGK-Informationen" und "RGK-Regelwerke" auch "Weitere Themen" aufgeführt. Durch einen Klick auf das gewünschte Thema  finden Sie eine Zusammenfassung aller zur Verfügung stehenden Vordrucke und schriftlichen Informationen zum gewählten Thema.

 
Die Personalämter der Mitglieder finden darüber hinaus weitere Vordrucke und Infoschreiben im passwortgeschützten "RZVK-Mitgliederbereich" (rechts oben bitte anmelden!).
 
In der Übersicht "Weitere Themen" finden Sie alle Informationen und Formulare zu einem bestimmten Themenbereich gesammelt. 
 
Da das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) inhaltsgleich in das Saarländische Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) übernommen worden ist, gelten die Bezugnahmen auf das BeamtVG sinngemäss auch für das SBeamtVG.       
  
 
 
 
B) Zweck und Aufgaben der Ruhegehaltskasse:
Die Ruhegehaltskasse ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG). Nach den §§ 81, 188 und 215 KSVG gehören die Gemeinden, die Gemeindeverbände sowie der Regionalverband Saarbrücken der Ruhegehaltskasse als Pflichtmitglieder an.

Als freiwillige Mitglieder können in die Ruhegehaltskasse aufgenommen werden
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen, deren Aufgabenkreis öffentlich-rechtlich bestimmt ist oder dauernd und überwiegend im Bereich öffentlicher Belange liegt.
Die Ruhegehaltskasse hat die Aufgabe, für ihre Mitglieder die beamtenrechtlichen Versorgungslasten (Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder, Sterbegelder, Unfallfürsorgeleistungen) auszugleichen.
Zum Ausgleich wird nach einem in der Satzung der Ruhegehaltskasse geregelten Verfahren von den Mitgliedern eine jährliche Umlage erhoben.

Seit 1997 wird daneben zur zukünftigen Entlastung der Mitglieder eine Sonderrücklage aufgebaut, die zur Stabilisierung in der Umlageerhebung beitragen wird. Damit hat sich die Ruhegehaltskasse den Anforderungen der zukünftigen Finanzierbarkeit der Altersversorgung gestellt, bevor der Gesetzgeber mit der ab 01.01.1999 eingeführten Versorgungsrücklage entsprechend reagiert hat.

Die Versorgungsrücklage soll ab dem Jahre 2017 die dann aufgebrauchte Sonderrücklage in der Stabilitätsfunktion ablösen.

Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung berechnet die Ruhegehaltskasse die Versorgungsbezüge und zahlt sie unmittelbar an die Versorgungsberechtigten aus.
Darüber hinaus berät sie ihre Mitglieder beim Vollzug des Beamten- und Beamtenversorgungsrechts.

Als zusätzliche Dienstleistung kann die Ruhegehaltskasse die Berechnung und Auszahlung von Versorgungsleistungen im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen auf Erstattungsbasis gegen Zahlung eines Verwaltungskostenzuschlages übernehmen.







 Unser aktueller Newsletter

Wünschen Sie aktuelle und schnelle Informationen? Bestellen Sie hier unseren kostenlosen Newsletter.
Formulare zu Ruhegehaltskasse RGK - Formulare

Informationen zu Ruhegehaltskasse RGK - Informationen

Regelwerke zu Ruhegehaltskasse RGK - Regelwerke


Weitere Themen
Aktuelle Informationen

RGK-Informationen allgemein

Leistungen der Ruhegehaltskasse im Überblick

Dienstunfall

Kindererziehungszeiten

Kindergeld und Familienzuschlag

Interessante LINKs

Merkblätter

Beratung in Rentenfragen

Rundschreiben

Gerichtsentscheidungen

Gesetzliche Regelungen - § § §

Themensuche


Suche im Angebot

Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff ein.







Newsletter Suche Interessante Links Sitemap Impressum Datenschutz © RZVK des Saarlandes