Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Juli 2009
 
Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Rahmen des Konjunkturpakets II u.a. die Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Juli 2009 um 0,6 Prozentpunkte beschlossen. Der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Anfang des Jahres mit dem Gesundheitsfonds eingeführt worden war, sinkt damit von 15,50 v.H. auf 14,90 v.H..
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, profitieren ebenfalls von dieser Beitragssenkung.
Die Ruhegehaltskasse hat den niedrigeren Beitragssatz in den betroffenen Versorgungsfällen für die Zahlungen ab 1. Juli 2009 berücksichtigt.
 
 
 
Neuer Anpassungsfaktor für Versorgungsbezüge ab 1. März 2009
 
Die mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 beschlossene Absenkung des Versorgungsniveaus von 75 v.H. auf 71,75 v.H. wird durch eine stufenweise Anpassung der Versorgungsbezüge bei jeder Besoldungs- und Versorgungserhöhung vollzogen.
Mit der zum 1. März 2009 im Saarland erfolgten Erhöhung der Grundgehaltsätze um einen Betrag von 40 Euro und einer anschließenden Erhöhung der Grundgehaltsätze, des Familienzuschlags und der ruhegehaltfähigen Zulagen in Höhe von 3 v.H. ist die sechste von insgesamt acht Stufen erreicht.
Der ab 1. März 2009 anzuwendende Anpassungsfaktor beträgt 0,96750.

 





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