Informationen zu den wichtigsten Regelungen zum Beamtenrecht bzw. zur Beamtenversorgung


Der Text zum
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) ist über diesen
LINK zu finden. Mit dem Gesetz Nr. 1646 zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 14. Mai 2008 (Amtsblatt des Saarlandes vom 19. Juni 2008) wurden die Regelungen inhaltsgleich in Landesrecht übernommen.
Den Text des
Saarländischen Beamtengesetzes (SBG) -zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsblatt S. 1062)- finden Sie
hier (LINK zum Saarl. Justizministerium).
Die wichtigsten saarländischen Gesetze finden Sie auf der Internetseite des
Saarländischen Justizministeriums.
Die wichtigsten
Neuerungen in der Beamtenversorgung ab 01.01.2002 mit Hinweisen zu den
Zuschlägen wegen Kindererziehung und Pflege nach den §§ 50 a ff. BeamtVG ergeben sich aus dem
Versorgungsänderungsgesetz 2001.
Hinweise zur Berücksichtigung von
Kindererziehungszeiten finden Sie
hier... .