Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Kindergeld und Familienzuschlag



Vordrucke und Informationen zum Kindergeld
Die Voraussetzungen zur Zahlung des Kindergeldes gelten auch für den Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlages



Die nachfolgenden Vordrucke können auch online ausgefüllt werden!

 



Auf dieser Seite finden Sie:

* Antrag auf Kindergeld
* Antrag auf Kindergeld für ein weiteres Kind
* Merkblatt mit Informationen zum Kindergeld
* Kurzmerkblatt
* Erklärung zu den Einkünften und Bezügen ....
* Erklärung zu den Werbungskosten
* Berechnungsvordruck - steht mir Kindergeld zu?
* Ausbildungsbescheinigung
* Hinweis Studienbescheinigung
* Kindergeld für ein behindertes Kind - Überprüfung

* Häufig gestellte Fragen zum Kindergeldrecht
* Kinderzuschlag


 

 
* Antrag auf Kindergeld
Bei der erstmaligen Beantragung von Kindergeld ist dieser "Antrag auf Kindergeld" vollständig auszufüllen und vom Antragsteller und dem im selben Haushalt lebenden anderen Elternteil unterschrieben auf dem Postweg der Ruhegehaltskasse vorzulegen. Erforderliche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.
Achtung: Der Antrag ist nur dann an die Ruhegehaltskasse des Saarlandes zu senden, wenn Sie von hier Versorgungsleistungen (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld) erhalten.
 
* Antrag auf Kindergeld für ein weiteres Kind
Bei Beantragung von Kindergeld für ein weiteres Kind hier der Vordruck
Dieser vereinfachte Vordruck darf nur ausgefüllt werden, wenn bereits für ein Kind Kindergeld gezahlt wird.



 
* Merkblatt mit Informationen zum Kindergeld
Wenn Sie Informationen zum Kindergeld haben wollen, finden Sie hier das umfangreiche Merkblatt des Bundeszentralamtes für Steuern.


 
* Kurzmerkblatt
Das Kurzmerkblatt (2009) enthält die wichtigsten Regelungen zum Anspruch auf Kindergeld.
Bei Änderungen in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, ist die am Ende des Kurzmerkblattes abgedruckte Veränderungsmeldung auszufüllen und der Familienkasse unterschrieben zu übersenden. 
 
 
 
*  Erklärung zu den Einkünften und Bezügen ....
Nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG darf Kindergeld für über 18 Jahre alte Kinder nur gewährt werden, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, im Kalenderjahr einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Zur Ermittlung des Anspruches hat die Ruhegehaltskasse regelmäßig zu überprüfen, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag im jeweiligen Kalenderjahr unterschreiten. Zur Überprüfung ist der Vordruck "Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahre alten Kindes" vollständig auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen der Familienkasse einzureichen. 
Der Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) des Kindes ist bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (Urteil BVerfG vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02). mehr...



 
* Erklärung zu den Werbungskosten
Soweit das Kind während der Berufsausbildung Werbungskosten geltend machen kann, die die Werbungskostenpauschale übersteigen, sind diese Kosten mit dem Vordruck Erklärung zu den Werbungskosten bei nicht selbständiger Tätigkeit ... anzuzeigen.
Der Vordruck ist von dem Kindergeldberechtigten und seinem Kind zu unterschreiben und der Ruhegehaltskasse vorzulegen.
Wird der Grenzbetrag nach Berücksichtigung der Werbungskosten des Kindes unterschritten, besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.


 
* Berechnungsvordruck - steht mir Kindergeld zu?
Ob aufgrund der Höhe der Einkünfte des Kindes Kindergeld zusteht, kann mit dem Vordruck "Berechnung der Einkünfte und Bezüge des über 18 Jahre alten Kindes" ermittelt werden.
Die Online-Version des Vordruckes steht auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.


 * Ausbildungsbescheinigung
Wenn sich die Höhe der Einkünfte im Laufe des Kalenderjahres ändert, ist diese Ausbildungsbescheinigung vom Arbeitgeber des Kindes auszufüllen.
 
 
 
* Hinweis Studienbescheinigung
Bei Vorlage einer Studienbescheinigung ist darauf zu achten, dass in dem Nachweis die Hochschulsemester ausgewiesen sind (DA-FamEStG 63.3.2 Abs. 5).


 

* Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind - Überprüfung
Mit diesem Vordruck ist der Familienkasse nachzuweisen, dass die Behinderung des Kindes (auch weiterhin) vorliegt.

 
Eine Übersicht der Vordrucke zum Kindergeld ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern zu finden.

 

 * Häufig gestellte Fragen zum Kindergeldrecht
Das Bundeszentralamt für Steuern hat weiterhin eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen zum Kindergeldrecht und deren Beantwortung auf seiner Internetseite zusammen gestellt. Über den folgenden LINK finden Sie die Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (http://www.bzst.de) mit den Häufig gestellten Fragen der Kindergeldberechtigten.

 

Kinderzuschlag
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken.
Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Weitere Informationen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit und in dem umfangreichen Merkblatt der Bundesagentur.





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