Die RZVK des Saarlandes ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit untersteht sie der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten. Näheres regelt die Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK).
Organe sind der Direktor und die Verwaltungsbeiräte. Der Direktor leitet die RZVK als deren gesetzlicher Vertreter nach den Beschlüssen der Verwaltungsbeiräte und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. In den Verwaltungsbeiräten führt er den Vorsitz ohne Stimmrecht. Die Verwaltungsbeiräte sind insbesondere zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Direktors und den Erlass der Satzungen. Die Mitglieder der Beiräte sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von fünf Jahre bestellt.
Rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in verschiedenen Geschäftsbereichen. Während die Leistungsbereiche Ruhegehaltskasse, Zusatzversorgungskasse und BUG die Kernkompetenzen wahrnehmen, versteht sich die Verwaltung als interne Servicestelle. Sie sorgt u.a. für die Personal- und Sachausstattung und kümmert sich um die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Leistungsbereiche. Die interne Gliederung der RZVK ergibt sich dem Organisationsplan.