Änderung des Beitrags zur Pflegeversicherung aus der Betriebsrente

Für Rentnerinnen und Rentner, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, ergibt sich ab dem 01.01.2025 eine Änderung im Zahlbetrag, weil sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 % erhöht.

Der Beitragssatz beträgt

4,2 % für Kinderlose 

3,6 % für Eltern 

Diese Erhöhung wird bei der Auszahlung der Betriebsrente ab dem 01.01.2025 berücksichtigt.

Seit dem 01.07.2023 ist der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gestaffelt. Zur Erhebung und zum Nachweis der Kinderzahl wird derzeit ein zentrales digitales Abrufverfahren entwickelt, das vermutlich ab 01.07.2025 einsatzbereit sein wird. Bis dahin wird für Eltern zunächst der reguläre Beitragssatz von 3,6 % (ab 01.01.2025) erhoben. Nach Einführung des Abrufverfahrens werden wir ggf. rückwirkend ab dem 01.07.2023 Beitragssenkungen berücksichtigen und zu viel gezahlte Beiträge von Amts wegen erstatten. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Sofern in der Rentenberechnung die reduzierten Beitragssätze bereits vorab angesetzt werden sollen und mehr als ein Kind unter 25 Jahren ist, können wir die Anzahl der Kinder berücksichtigen, wenn uns zum Nachweis Kopien der Geburtsurkunden vorgelegt werden.

Außerdem werden sich zum 01.01.2025 vermutlich die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung bei verschiedenen Krankenkassen ändern. Erhöht die zuständige Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, wirkt sich diese Änderung bei den Betriebsrenten zeitversetzt erst zwei Monate später, d.h. ab März 2025 aus. 

Die geänderten Beträge werden jeweils bei der Überweisung der Betriebsrente über den Zusatztext im Kontoauszug angezeigt.