Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Regelwerke zu "Zusatzversorgungskasse"



Hier haben wir die wichtigsten Regelungen für den Bereich der Zusatzversorgungskasse für Sie zusammengestellt.





Satzung der ZVK i.d.F. der 9. Änderung vom 01.07.2009

Satzung der ZVK i.d.F. der 8. Änderung vom 16.12.2008

Satzung der ZVK i.d.F. der 7. Änderung vom 17.11.2008
(Änderung der AVB-Freiwillige Versicherung)

Satzung der ZVK i.d.F. der 6. Änderung vom 11.12.2007

Satzung der ZVK i.d.F. der 5. Änderung vom 12.07.2006

Satzung der ZVK i.d.F. der 4. Änderung vom 07.12.2005 

Satzung der ZVK i.d.F. der 3. Änderung vom 10.11.2004

Satzung der ZVK i.d.F. der 2. Änderung vom 21.04.2004

Satzung der ZVK i.d.F. der 1. Änderung vom 17.07.2003

Satzung der ZVK ab 01.01.2001
Diese Neufassung der ZVK-Satzung regelt insbesondere den Übergang von der Gesamtversorgung zum Punktemodell.
Die Aufsichtsbehörde hat die Satzung am 03.09.2002 genehmigt. Die Satzung ist veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 14. November 2002 (Seite 2254).

Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK) vom 01. Oktober 2008
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes für die Freiwillige Versicherung

Die aktuellen AVB -Tarif 2010- (Stand Januar 2010) für ab dem 01.01.2010 abgeschlossene Verträge finden Sie hier

Die aktuellen AVB -Tarif 2002- (Stand September 2009) für ab dem 01.01.2007 abgeschlossene Verträge finden Sie hier 

Die aktuellen AVB -Tarif 2002- (Stand September 2009) für bis zum 31.12.2006 abgeschlossene Verträge finden Sie hier

Das Bedingungsheft zur Freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) finden Sie hier

Das Bedingungsheft zur Freiwilligen Versicherung (Tarif 2010) finden Sie hier
Satzung der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes - alt bis 31.12.2000 -

Diese Satzung wurde durch die Satzung vom 26. Juni 2002 ersetzt und ist insofern nicht mehr gültig.



Hinweis zu Regelungen

Die Zurverfügungstellung dieser Regelsammlungen ist ein Service der RZVK des Saarlandes.

Wir bemühen uns Ihnen hier stets die aktuell gültige Fassung der Regelungen zur Verfügung zu stellen. Für evtl. Unrichtigkeiten oder Fehler übernehmen wir keine Gewähr. Deshalb verweisen wir auf die amtliche Fassung im Amtsblatt des Saarlandes.







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