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Aktuelle Informationen der ZVK

Hier erhalten Sie die aktuellen Informationen der ZVK!



RIESTERFÖRDERUNG Info zum Dauerzulagenantrag Vollmacht zum Dauerzulagenantrag
JAHRESMELDUNG 2009 Die Jahresmeldung 2009 wurde am 23.06.2010 abgeschlossen. Es erfolgen derzeit noch die Berichtigungen durch die Arbeitgeber. Wichtig, weil die endgültigen Entgeltdaten die Berechnungsrundlage für das Sanierungsgeld ab 01.01.2011 ist.
VERSORGUNGSKONTO -VKO- 2009 Die Mitteilungen "VKO 2009" für die Versicherten können somit ab ca. 32 Kw. an die Arbeitgeber verschickt werden.
Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ab 01.01.2005
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die kinderlos sind, nach dem 31.12.1939 geboren wurden und älter als 23 Jahre sind, zahlen ab 01.01.2005 einen um 0,25% höheren Beitrag (Beitragszuschlag) zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies gilt auch für die Beiträge aus Versorgungsbezügen.
Nach § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB XI ist die Elterneigenschaft in geeigneter Form gegenüber der beitragsabführenden Stelle (ZVK des Saarlandes), von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachzuweisen, sofern ihr die Elterneigenschaft nicht bereits aus anderen Gründen bekannt ist. Nachweise für vor dem 01.01.2005 geborene Kinder, die bis zum 30.06.2005 erbracht werden, wirken vom 01.01.2005 an.
Aktuelle Werte der ZVK
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