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Die Betriebsrente



Ihre Betriebsrente aus der Pflichtversicherung!



Die Pflichtversicherung beginnt für Sie grundsätzlich mit dem Eintritt in die Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber. Versichert sind Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Ausgezahlt wird Ihre Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, von dem an Anspruch auf gesetzliche Rente besteht oder bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären.

Um eine Betriebsrente zu erhalten, muss folgende Voraussetzung gegeben sein: Sie haben die Wartezeit erfüllt, d.h., Ihr Arbeitgeber hat für Sie mindestens für 60 Monate Umlagen gezahlt. Die Wartezeit gilt ebenfalls als erfüllt, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten.

Auch beim Tod eines Versicherten, der die Wartezeit erfüllt hat, oder beim Tod eines Rentenempfängers besteht Anspruch auf eine lebenslange Hinterbliebenenrente. Art, Umfang und Dauer des Anspruches richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres mindert sich die Rente - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch - für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 %. Der Abschlag ist bei der Betriebsrente auf höchstens 10,8 % begrenzt.

Die Unterscheidung von Versorgungs- und Versicherungsrente entfällt im neuen Versorgungssystem. Bei Rentenbeginn ab dem 02. Januar 2002 erhalten Frauen, die eine Altersrente für Frauen beziehen, von Beginn an die Betriebsrente. Ein Ruhen der Rentenleistung wie im alten Recht gibt es nicht mehr.

So ist gewährleistet, dass Sie und Ihre Familie auch in Zukunft sicher versorgt sind.

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