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Startgutschrift zum 31.12.01



Ihre bisherige Versicherung ist Ihre Startgutschrift!



Die Reform der Zusatzversorgung hat die Rahmenbedingungen für die Pflichtversicherung neu geregelt. Das sollte Sie jedoch nicht beunruhigen, denn für die Zeit bis zum 31.12.2001 wurde eine Übergangsregelung festgelegt, die Ihre bis dahin erworbenen Rechte sichert.

Da die Umstellung der Zusatzversorgung auf das neue System zum 01.01.2002 erfolgte, ist dieser Tag das entscheidende Datum. Wer an diesem Tag bereits 55 Jahre oder älter war, also vor dem 2. Januar 1947 geboren ist, dessen bisherige Versicherungszeit wird so bewertet, als sei zum 31.12.2001 eine Rente nach dem bisherigen Recht berechnet worden.

Ebenso erhalten eine Startgutschrift für rentennahe Jahrgänge diejenigen Pflichtversicherten, die am 31. Dezember 2001 das 52. Lebensjahr (bisher 55. Lebensjahr) vollendet haben, mit einem Grad von 50 % schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben.

Sie übernehmen Ihre Anwartschaften aus dem alten Recht als Startgutschrift und können nun in der neuen Betriebsrente neue Versorgungspunkte dazugewinnen.

Bei den unter 55-jährigen erfolgt eine Ermittlung des Besitzstandes zum 31. Dezember 2001 nach Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Es wird zunächst das gesamtversorgungsfähige Entgelt ermittelt. Dies wird mit dem höchstmöglichen Versorgungssatz (91,75%) multipliziert. Davon wird die nach einem gesetzlich zugelassenen Nährungsverfahren ermittelte gesetzliche Rente abgezogen. Der Differenzbetrag, das ist die sogenannte Voll-Leistung, wird mit dem Versorgungssatz multipliziert, der sich aus den gesamten Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung ergibt. Das Ergebnis wird in Versorgungspunkte umgerechnet und als Startgutschrift ebenfalls in das Punktemodell übertragen.

Berechnung der Betriebsrente





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