Die Betriebsrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Es wird Ihnen die Leistung zugesagt. die sich ergeben würde, wenn 4% Ihres steuerpflichtigen Arbeitsentgeltes als Beitrag vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würden.
Zur Ermittlung der Versorgungspunkte wird Ihr durchschnittliches Monatsentgelt zu einem Referenzentgelt (1.000 €) ins Verhältnis gesetzt. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich im Ergebnis nach Ihrem Einkommen. Zusätzlich wird auch Ihr Alter durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor berücksichtigt. Denn je jünger Sie zum Zeitpunkt der Beitragszahlung sind, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können.
Darüber hinaus können sich Versorgungspunkte aus sozialen Komponenten, wie z. B. bei Erwerbsminderung (Invalidität) vor dem 60. Lebensjahr und in der Elternzeit, ergeben.
Die Versorgungspunkte werden gesammelt, addiert und gegebenenfalls durch so genannte Bonuspunkte zusätzlich erhöht. Dann werden sie mit dem Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld. Er gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder und beträgt 4 €.
Beispiel:Sie sind 30 Jahre alt und haben ein jährliches zusatzversorgungspflichtiges Arbeitsentgelt von 30.000 €. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie den Beitrag für die Pflichtversicherung. Für jeden Beitrag erhalten Sie Versorgungspunkte.
30.000 € zv-pflichtiges Jahresentgelt : 12 Monate = 2.500 € Monatsentgelt
2.500 € Monatsentgelt : 1.000 € Referenzentgelt x 2,0 Altersfaktor = 5 Versorgungspunkte
Die Anzahl der Versorgungspunkte bestimmt die Höhe der Rente.
5 Versorgungspunkte x 4 € = 20 € monatlich Rente (Die Höhe der Rente bezieht sich nur auf das Jahr der Beitragsentrichtung.)
Die spätere Rente wird nach heutigem Stand jährlich zum 01. Juli um 1% erhöht. Sie wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt. Eine Anrechnung findet damit nicht mehr statt.
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