Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes
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Die Riesterförderung



Holen Sie sich die Riesterförderung!



Wer kann diese Förderung nutzen?
Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Und so funktioniert's:



Ihr Beitrag

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, sollten Sie ab 2002 mindestens 1% Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (abzgl. der Zulagen) aus Ihrem laufenden Nettoentgelt einzahlen. Dieser Prozentsatz steigt alle zwei Jahre um 1% bis zu 4% im Jahr 2008.

+ Die staatliche Zulage
Sie erhalten eine Grundzulage und für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage. Abhängig von der Anzahl der Kinder können sich daher Zulagen in unterschiedlicher Höhe ergeben. Die staatliche Zulage trägt zur Erhöhung Ihrer freiwilligen Zusatzrente bei.
Info zum Dauerzulagenantrag

+ Der Sonderausgabenabzug
Sie können Ihren Eigenbeitrag und die staatlichen Zulagen im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagenförderung. Wenn das der Fall ist, ergibt sich daraus eine Steuererstattung, die Ihnen vom Finanzamt ausgezahlt wird.

Die Leistungen aus der freiwilligen Zusatzrente sind erst ab Rentenbeginn mit Ihrem dann individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist meist geringer als im Arbeitsleben.





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