Die Ruhegehaltskasse hat die Aufgabe, für ihre Mitglieder die beamtenrechtlichen Versorgungslasten (Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder, Sterbegelder, Unfallfürsorgeleistungen) auszugleichen.
Zum Ausgleich wird nach einem in der Satzung der Ruhegehaltskasse geregelten Verfahren von den Mitgliedern eine jährliche Umlage erhoben.
Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung berechnet die Ruhegehaltskasse die Versorgungsbezüge und zahlt sie unmittelbar an die Versorgungsberechtigten aus.
Darüber hinaus berät sie ihre Mitglieder in versorgungsrechtlichen Fragen.
Als zusätzliche Dienstleistung kann die Ruhegehaltskasse die Berechnung und Auszahlung von Versorgungsleistungen im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen auf Erstattungsbasis gegen Zahlung eines Verwaltungskostenzuschlages übernehmen.