Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse
des Saarlandes

Bereich Beamtenversorgung: Die Ruhegehaltskasse

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Die Ruhegehaltskasse

Zweck und Aufgaben der Ruhegehaltskasse:

Die Ruhegehaltskasse ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG). Nach den §§ 81, 188 und 215 KSVG gehören die Gemeinden, die Gemeindeverbände sowie der Regionalverband Saarbrücken der Ruhegehaltskasse als Pflichtmitglieder an.

Als freiwillige Mitglieder können in die Ruhegehaltskasse aufgenommen werden

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen, deren Aufgabenkreis öffentlich-rechtlich bestimmt ist oder dauernd und überwiegend im Bereich öffentlicher Belange liegt.

Die Ruhegehaltskasse hat die Aufgabe, für ihre Mitglieder die beamtenrechtlichen Versorgungslasten (Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder, Sterbegelder, Unfallfürsorgeleistungen) auszugleichen.
Zum Ausgleich wird nach einem in der Satzung der Ruhegehaltskasse geregelten Verfahren von den Mitgliedern eine jährliche Umlage erhoben.

Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung berechnet die Ruhegehaltskasse die Versorgungsbezüge und zahlt sie unmittelbar an die Versorgungsberechtigten aus.
Darüber hinaus berät sie ihre Mitglieder in versorgungsrechtlichen Fragen.

Als zusätzliche Dienstleistung kann die Ruhegehaltskasse die Berechnung und Auszahlung von Versorgungsleistungen im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen auf Erstattungsbasis gegen Zahlung eines Verwaltungskostenzuschlages übernehmen.  

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