Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse
des Saarlandes

Bereich Beamtenversorgung: Auszahlung der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger

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Auszahlung der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger



Hinweis

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird Ende Dezember mit den Januarbezügen ausgezahlt.

Die Energiepreispauschale erhält, wer

- am 01.09.2022 Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge hatte,
- der Wohnsitz im Inland war und
- kein Ausschlussgrund vorliegt.

Die Energiepreispauschale wird nicht gewährt:

- bei mehreren Versorgungsbezügen, für den älteren Bezug,
- bei Erhalt einer Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung,
- wenn die Versorgungsbezüge mit Steuerklasse VI versteuert werden und
- wenn bereits aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses eine Energiepreispauschale gezahlt wurde.

Die Energiepreispauschale ist vor Auszahlung zu versteuern.
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