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Newsletter der Zusatzversorgungskasse vom 13.06.2025

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 06.04.2025 sehen die Tarifverträge des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) u.a. eine Erhöhung der Entgelte ab dem 01.04.2025 vor.

Somit ändern sich ab diesem Zeitpunkt auch die Grenzbeträge für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nach § 76 ZVKS/§ 39 Abs. 2 ATV sowie § 39 Abs. 1 ATV.

Die aktuellen Werte und Berechnungsgrößen finden Sie hier.

Dieser Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis mindestens 31.03.2027. Ab dem 01.05.2026 sieht er eine weitere Erhöhung des Tabellenentgelts vor. Die Grenzwerte für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt werden sich somit zu diesem Zeitpunkt erneut ändern.


Zum 01.07.2025 erhöhen sich die Betriebsrenten der ZVK des Saarlandes um 1 v.H..

Um die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, verzichten wir – wie in den Vorjahren  – auf den Versand von Anpassungsmitteilungen.

Die geänderten Beträge sind als Zusatztext zur Überweisung im Kontoauszug ausgewiesen.