Newsletter der Zusatzversorgungskasse vom 01.09.2025
Versand der jährlichen Versorgungskonten (VKO)
Ab dem 15.09.2025 werden wir die Versorgungskonten für das Jahr 2024 versenden.
Mit diesen Versicherungsnachweisen teilen wir unseren Versicherten den aktuellen Stand der Anwartschaft auf Betriebsrente aus der Pflichtversicherung (PV) und ggf. aus der Freiwilligen Versicherung (FV) mit.
Die individuellen Versorgungskonten werden den Versicherten vom Arbeitgeber ausgehändigt. Hat ein Arbeitgeber weniger als 10 Beschäftigte, werden wir die Mitteilungen direkt an die uns bekannte Adresse der Versicherten versenden.
Das Versorgungskonto informiert über
die Höhe der bis zum 31.12.2024 erworbenen Anwartschaft auf Betriebsrente
die Anzahl der erworbenen Versorgungspunkte
die Anzahl der erreichten Versicherungsmonate im VKO „Pflichtversicherung“
die gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte im VKO „Pflichtversicherung“ bzw. die abgeführten Beiträge im VKO „Freiwillige Versicherung“ für das Jahr 2024
Beanstandungen gegen die Richtigkeit der Daten können innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Zugang des Nachweises schriftlich geltend gemacht werden (vgl. Hinweis im VKO)
Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie in den Merkblättern “Was ist das Versorgungskonto Pflichtversicherung bzw. Freiwillige Versicherung?"