Zahnärztliche Behandlung - Testrechnung über voraussichtliche Beihilfe

Informationen zum Testrechner
Hinweise
Willkommen beim Testrechner der RZVK des Saarlandes zur Beihilfeberechnung für Zahnersatz.

Beamte und Versorgungsempfänger können die Daten aus dem Heil- und Kostenplan direkt in die entsprechenden Felder eingeben. Sofern mehr als zwei Implantate beantragt werden, übertragen Sie bitte die jeweiligen Angaben aus dem vom Zahnarzt ausgefüllten "Ergänzungsformular zum Heil- und Kostenplan" in die entsprechenden Eingabefelder.

Arbeitnehmer können die Daten aus dem Heil- und Kostenplan direkt in die entsprechenden Felder eingeben!

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst: Aufwendungen für Leistungen nach dem neu gefassten Abschnitt C des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte sind für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen nicht beihilfefähig, soweit sie der bisherigen Nummer 214 bis 217 und 220 bis 224 entsprechen, insbesondere Nummer 2150 bis 2170 und 2200 bis 2240.

Mit * gekennzeichnete Eingabefelder sind Pflichtangaben.
Hinweise zum Datenschutz
Ihre Daten werden von der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (RZVK) zum Zwecke der Festsetzung, Anordnung und Zahlung der Beihilfe gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen können Sie im Internet unter https://www.rzvk-saar.de/beihilfe/dokumente abrufen.
Adressänderungen bei Versorgungsempfänger werden an die Ruhegehaltskasse weitergeleitet und dort ebenfalls gespeichert.

Haben Sie Fragen?

RZVK des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

Telefon: 06 81 / 40 00 30
E-Mail: info@rzvk-saar.de