Erklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zum Zwecke der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge gemäß § 10 a Absatz 1 a Einkommensteuergesetz (EStG)
Die Abgabe der Einverständniserklärung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung der Altersvorsorgebeiträge. Sie ist bis zum Widerruf wirksam (§ 10a Absätze 1 und 1a EStG).
Ich bin einverstanden, dass
Sozialversicherungs- bzw.
Zulagennummer
Für den Fall, dass noch keine Sozialversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung
Bund vorliegt:
- die Bezügestelle/Familienkasse jährlich für die Ermittlung des Mindesteigenbetrags (§ 86 EStG) und
für die Gewährung der Kinderzulage (§ 85 EStG) die erforderlichen Daten der zentralen Stelle
(Deutsche Rentenversicherung Bund) mitteilt und
- die zentrale Stelle diese Daten für das Zulageverfahren verarbeiten und nutzen kann.
Die Sozial- bzw. Rentenversicherungsnummer ist gleichzeitig die Zulagennummer bei der privaten Altersvorsorge. In folgenden Fällen wird auch eine Sozialversicherungsnummer vergeben:
- Ableistung des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes bzw. Bundesfreiwilligendienstes
- Kurzfristige rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten (z.B. während der Semesterferien)
- Durchgeführte Nachversicherung oder Aufschub der Nachversicherung bei Soldaten auf Zeit, bei
Referendarzeiten, bei Dienstherrenwechsel
Die Sozialversicherungsnummer teilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin auf Anfrage mit.
Sie können dieses Formular ONLINE AUSFÜLLEN und danach ausdrucken. Verwenden Sie dazu immer die Funktion "Formular drucken" auf der letzten Seite.
Sollten Sie das Ausfüllen auf Papier bevorzugen, drucken Sie das Formular blanko aus.
Formular erstellt durch RZVK des Saarlandes