Anschrift
Erklärung zur Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zum Zwecke der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge gemäß § 10 a Absatz 1 a Einkommensteuergesetz (EStG)
Die Abgabe der Einverständniserklärung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung der Altersvorsorgebeiträge. Sie ist bis zum Widerruf wirksam (§ 10a Absätze 1 und 1a EStG).

Name, Vorname
 1. Persönliche Angaben
 2. Erklärung
Ich bin einverstanden, dass
Arbeitgeber
Personalnummer
Geburtsname
Geburtsort
Sozialversicherungs- bzw.
Zulagennummer
soweit abweichend
Geburtsdatum
Für den Fall, dass noch keine Sozialversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung
Bund vorliegt:
-    die Bezügestelle/Familienkasse jährlich für die Ermittlung des Mindesteigenbetrags (§ 86 EStG) und
     für die Gewährung der Kinderzulage (§ 85 EStG) die erforderlichen Daten der zentralen Stelle
     (Deutsche Rentenversicherung Bund) mitteilt und

-    die zentrale Stelle diese Daten für das Zulageverfahren verarbeiten und nutzen kann.
Hinweise:
Die Sozial- bzw. Rentenversicherungsnummer ist gleichzeitig die Zulagennummer bei der privaten Altersvorsorge. In folgenden Fällen wird auch eine Sozialversicherungsnummer vergeben:
-    Ableistung des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes bzw. Bundesfreiwilligendienstes

-    Kurzfristige rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten (z.B. während der Semesterferien)

-    Durchgeführte Nachversicherung oder Aufschub der Nachversicherung bei Soldaten auf Zeit, bei
     Referendarzeiten, bei Dienstherrenwechsel
Die Sozialversicherungsnummer teilt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin auf Anfrage mit.
Datum, Unterschrift
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Stand: 08.06.2020
Formular erstellt durch RZVK des Saarlandes