Kindergeld
Der Gesetzgeber hat die Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Jahressteuergesetz 2022 vom 16. Dezember 2022 ab dem Jahr 2024 aufgehoben. Das heißt, dass für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig ist.
Aus diesem Grund hat sich die Landesfamilienkasse der RZVK des Saarlandes (LFK) dafür entschieden, die Kindergeldbearbeitung zum 1. September 2023 an die Familienkasse der BA abzugeben.
Direkt nach der Übergabe der Kindergelddaten erhalten Sie ein Schreiben der Familienkasse der BA in dem Ihnen Ihre neue Kindergeldnummer und die Kontaktdaten der für Sie zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt wird.
Ausführliche Informationen rund ums Kindergeld und die Kontaktdaten der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.
Der verlinkte Info-Flyer beantwortet erste Fragen zum Zuständigkeitswechsel.
Weiterhin können Sie sich per
Mail an die Familienkasse der BA unter
Familienkasse-Direktion.Projekt-Transformation@arbeitsagentur.de oder an
die kostenfreie Service-Rufnummer der Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit richten, diese ist unter
0800 4 5555 35 (Montag – Donnerstag
von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 15 Uhr) erreichbar.
Was passiert mit meinen bereits eingereichten Unterlagen bzw. Anträgen?
Die Familienkasse der BA übernimmt die bisherigen Entscheidungen der abgebenden Familienkasse und zahlt auf dieser Grundlage das Kindergeld in der bisherigen Höhe fort.
Bitte reichen Sie bis August 2023 weiterhin alle relevanten Unterlagen Ihr Kindergeld betreffend bei der LFK ein. Diese werden bei Erfordernis nach der Übergabe der Kindergelddaten gebündelt an die Familienkasse der BA übergeben.
Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Kindergeldes orientiert sich bei der Familienkasse der BA an der Endziffer der neuen Kindergeldnummer. Weiteres entnehmen Sie bitte dem Link (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlungstermine) zum aktuellen Auszahlungsplan 2023.