Leistungen
Hat Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr seine Aufgaben als Familienkasse an uns als Landesfamilienkasse übertragen, sind wir Ihre zuständige Stelle für die Bearbeitung Ihrer Kindergeldangelegenheiten. Für Versorgungsempfänger dieser Dienststellen ist die Landesfamilienkasse ebenfalls zuständig.
Den
Antrag auf Kindergeld können Sie bequem mit Hilfe unseres Antragsassistenten online ausfüllen. Hier haben Sie auch die
Möglichkeit, ggf. erforderlichen Dokumente hochzuladen. Der Antrag muss
momentan noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post oder Fax
zugesandt werden. Die Landesfamilienkasse erhält jedoch bereits vorab
eine Kopie des Antrags inklusive der von Ihnen beigefügten Dokumente.
Weitere Formulare und Merkblätter finden Sie unter der Rubrik „"Wichtige Dokumente zum Download".
Als Landesfamilienkasse erteilen wir Ihnen die Kindergeldbescheide (Festsetzungen sowie Ablehnungen, Korrekturen und Aufhebungen) und überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob die Anspruchsvoraussetzungen noch gegeben sind.
Die Landesfamilienkasse steht Ihnen auch gerne beratend zur Seite. Für Fragen zum Thema Kindergeld erreichen Sie uns innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Telefon-Nr. 0681/40003-587.
Sie erreichen uns auch unter der E-Mail-Adresse lfk(at)rzvk-saar.de.
Mitteilungspflichten
Wenn Sie Kindergeld beantragen oder erhalten, unterliegen Sie nach § 68 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes einer Mitwirkungspflicht. Hiernach sind Sie verpflichtet, Änderungen in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld bedeutsam sind, unverzüglich bei der Familienkasse anzuzeigen. Nachfolgend sind einige Beispiele aufgeführt, wann Sie die Familienkasse benachrichtigen müssen:
zusätzlich bei über 18jährigen Kindern, wenn das Kind
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen anzuzeigen ist, rufen Sie uns bitte an! Für die Meldung von Veränderungen benutzen Sie bitte den amtlichen Vordruck „Veränderungsmitteilung.