Informationen für Arbeitgeber zum Leistungsumfang und den Vorteilen bei Übertragung der Kindergeldbearbeitung auf die Landesfamilienkasse der RZVK des Saarlandes
Der Leistungsumfang der Landesfamilienkasse erstreckt sich auf die
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Anforderung und Prüfung der anspruchsbegründenden Unterlagen,
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Festsetzung des Kindergeldes sowie Änderung, Aufhebung und Ablehnung von Kindergeldfestsetzungen
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Durchführung vorgeschriebener Überprüfungsverfahren,
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Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren,
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Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren,
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Kommunikation mit anderen Familienkassen,
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Mitteilung der kindergeldrelevanten Daten für die Auszahlung bzw Rückforderung des Kindergeldes an das Mitglied,
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Datenaustausch mit der zentralen Zulagenstelle für das Altersvermögen,
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Erstellung der monatlichen Kindergeldstatistik,
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Beratung der (möglichen) Kindergeldberechtigten.