Haben Sie Kenntnis von eventuellen Missständen oder Rechtsverstößen bei der RZVK des Saarlandes? Über das Hinweisgebersystem können Sie diese melden. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt und verfolgt.

Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle für Hinweisgebende - richtet sich an alle Mitarbeitende der RZVK des Saarlandes sowie an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der RZVK Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferanten, Mitglieder, Leistungsempfänger*innen oder auch Bewerbende).

Wenn Sie konkrete, begründete oder auch vermutete Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der RZVK des Saarlandes nicht im Interesse der Dienststelle oder nicht korrekt handeln, sich z. B. bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das melden. Bitte stellen Sie Vermutungen zu Regelverstößen auch als solche dar.
Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie.

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.

Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, z. B. zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Dieses Hinweisgebersystem dient nicht zur Meldung von Notfällen oder Beschwerden.

Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die betreffende Person oder ggfls. den Vorgesetzten (m/w/d).

In akuten Notfällen und Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste oder die Rettungsleitstelle. Die Bearbeitung der Meldungen durch die Interne Meldestelle für Hinweisgebende erfolgt während der regulären Dienstzeiten.

Hinweisgebende haben keinerlei Nachteile zu fürchten. Meldungen werden stets vertraulich behandelt. Stellen Sie sich als unbegründet heraus, wurden aber in gutem Glauben abgegeben, erfolgt keine Sanktionierung. Bitte seien Sie sich jedoch der Konsequenzen Ihres Hinweises bewusst. Ein vorsätzlicher Missbrauch des Systems wird nicht geduldet.

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Meldungen bei der Internen Meldestelle für Hinweisgebende abzugeben. Bitte schildern Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich.

Über den unten stehenden Link können Sie Ihren Hinweis elektronisch als Anhang übermitteln.

Darüber hinaus

per Telefon: 0681/40003-452 oder 0681/40003-449

per E-Mail an: 

per Post an: 

Vertraulich/Persönlich

Interne Meldestelle
RZVK des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

Auf Wunsch auch gerne in einem persönlichen Termin.

 

Hinweis elektronisch übermitteln