Wichtige Dokumente der RVZK des Saarlandes zum Download.
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Die RZVK des Saarlandes ist vom 27.12.2023 bis
einschließlich 29.12.2023 geschlossen.
Ab Dienstag, 02.01.2024, sind wir wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen
guten Start in das Jahr 2024!
Unsere Servicezeiten:
Mo, Di, Mi, Do 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
In den Sommermonaten Juni, Juli und August endet die Servicedienstzeit am Nachmittag von Montag bis Donnerstag um 14:30 Uhr.
Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte ausschließlich die Briefkästen im Eingangsbereich, oder den barrierefreien Briefkasten am Seiteneingang.
Vielen Dank!
Hier finden Sie die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick:
Zahlungs- und Überweisungsverkehr allgemein:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 659
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 716
Mitgliedschaft eines Arbeitgebers, Versicherung bzw. Freiwillige Versicherung (Riester/Entgeltumwandlung) eines Arbeitnehmers in der Zusatzversorgung, Jahresmeldung, Sanierungsgeld, ZVK-ONLINE:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 347
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 701
Leistungen (Renten) der Zusatzversorgung:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 328
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 701
Beihilfe:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 181
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 720
Ruhegehaltskasse:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 181
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 710
Bezügeabrechnung:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 181
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 746
Vermietungen:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 666 oder -663
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 715
RZVK allgemein:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 0
Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 705
Nutzen Sie außerdem auch unsere elektronischen Kontaktmöglichkeiten.
Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle für Hinweisgebende - richtet sich an alle Mitarbeitende der RZVK des Saarlandes sowie an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der RZVK Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferanten, Mitglieder, Leistungsempfänger*innen oder auch Bewerbende).
Wenn Sie
konkrete, begründete oder auch vermutete Anhaltspunkte haben, dass
Mitarbeitende der RZVK des Saarlandes nicht im Interesse der Dienststelle oder
nicht korrekt handeln, sich z. B. bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen
verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen,
vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das
melden. Bitte stellen Sie Vermutungen zu Regelverstößen auch als solche dar.
Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption
und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im
Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie.
Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.
Nur die für die
Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff
auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender
Person, z. B. zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das
Vertraulichkeitsgebot.
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5
EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor
unbefugtem Zugriff geschützt.
Dieses Hinweisgebersystem dient nicht zur Meldung von Notfällen oder Beschwerden.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die betreffende Person oder ggfls. den Vorgesetzten (m/w/d).
In akuten Notfällen und Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste oder die Rettungsleitstelle. Die Bearbeitung der Meldungen durch die Interne Meldestelle für Hinweisgebende erfolgt während der regulären Dienstzeiten.
Hinweisgebende haben keinerlei Nachteile zu fürchten. Meldungen werden stets vertraulich behandelt. Stellen Sie sich als unbegründet heraus, wurden aber in gutem Glauben abgegeben, erfolgt keine Sanktionierung. Bitte seien Sie sich jedoch der Konsequenzen Ihres Hinweises bewusst. Ein vorsätzlicher Missbrauch des Systems wird nicht geduldet.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Meldungen bei der Internen Meldestelle für Hinweisgebende abzugeben. Bitte schildern Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich.
Über diesen Link können Sie Ihren Hinweis elektronisch als Anhang übermitteln.
Darüber hinaus
per Telefon: 0681/40003-452 oder 0681/40003-449
per E-Mail an: meldestelle@rzvk-saar.de
per Post an: Vertraulich/Persönlich
Interne Meldestelle
RZVK des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken
Auf Wunsch auch gerne in einem persönlichen Termin.