Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse
des Saarlandes

Bereich Profil: Dokumente der RZVK des Saarlandes

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Wichtige Dokumente der RVZK des Saarlandes

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Wichtige Dokumente der RVZK des Saarlandes zum Download.

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  • Dienststelle zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen!

    Die Dienststelle ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

    Die RZVK des Saarlandes ist vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 geschlossen.

    Ab Dienstag, 02.01.2024, sind wir wieder für Sie da.

    Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start in das Jahr 2024!

  • Imagebroschüre RZVK des Saarlandes

    Unsere Imagebroschüre zum 75-jährigen Jubiläum.

  • Servicezeiten und wichtige Telefonnummern

    Hier finden Sie unsere allgemeinen Servicezeiten, wichtige Telefon- und Telefaxnummern sowie den Link für unsere elektronische Kontaktmöglichkeiten.

    Wir sind während der Servicedienstzeit telefonisch oder elektronisch für Sie da!

    Unsere Servicezeiten:

    Mo, Di, Mi, Do    09:00 Uhr - 11:30 Uhr
                               13:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Fr                        09:00 Uhr - 11:30 Uhr                          

    In den Sommermonaten Juni, Juli und August endet die Servicedienstzeit am Nachmittag von Montag bis Donnerstag um 14:30 Uhr.

    Persönliche Termine nach Vereinbarung.  Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

    Zur Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte ausschließlich die Briefkästen im Eingangsbereich, oder den barrierefreien Briefkasten am Seiteneingang.

    Vielen Dank!

    Hier finden Sie die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick:

    Zahlungs- und Überweisungsverkehr allgemein:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 659
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 716

    Mitgliedschaft eines Arbeitgebers, Versicherung bzw. Freiwillige Versicherung (Riester/Entgeltumwandlung) eines Arbeitnehmers in der Zusatzversorgung, Jahresmeldung, Sanierungsgeld, ZVK-ONLINE:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 347
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 701

    Leistungen (Renten) der Zusatzversorgung:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 328
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 701

    Beihilfe:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 181
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 720

    Ruhegehaltskasse:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 181
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 710

    Bezügeabrechnung:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 181 
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 746

    Vermietungen:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 666 oder -663
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 715

    RZVK allgemein:
    Telefon: 06 81 - 40 00 3 - 0
    Telefax: 06 81 - 40 00 3 - 705

    Nutzen Sie außerdem auch unsere elektronischen Kontaktmöglichkeiten.

  • Das Hinweisgebersystem der RZVK

    Haben Sie Kenntnis von eventuellen Missständen oder Rechtsverstößen bei der RZVK des Saarlandes? Über das Hinweisgebersystem können Sie diese melden. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt und verfolgt.

    Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle für Hinweisgebende - richtet sich an alle Mitarbeitende der RZVK des Saarlandes sowie an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der RZVK Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferanten, Mitglieder, Leistungsempfänger*innen oder auch Bewerbende).

    Wenn Sie konkrete, begründete oder auch vermutete Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der RZVK des Saarlandes nicht im Interesse der Dienststelle oder nicht korrekt handeln, sich z. B. bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das melden. Bitte stellen Sie Vermutungen zu Regelverstößen auch als solche dar.
    Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie.

    Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.

    Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, z. B. zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.
    Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

    Dieses Hinweisgebersystem dient nicht zur Meldung von Notfällen oder Beschwerden.

    Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die betreffende Person oder ggfls. den Vorgesetzten (m/w/d).

    In akuten Notfällen und Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste oder die Rettungsleitstelle. Die Bearbeitung der Meldungen durch die Interne Meldestelle für Hinweisgebende erfolgt während der regulären Dienstzeiten.

    Hinweisgebende haben keinerlei Nachteile zu fürchten. Meldungen werden stets vertraulich behandelt. Stellen Sie sich als unbegründet heraus, wurden aber in gutem Glauben abgegeben, erfolgt keine Sanktionierung. Bitte seien Sie sich jedoch der Konsequenzen Ihres Hinweises bewusst. Ein vorsätzlicher Missbrauch des Systems wird nicht geduldet.

    Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Meldungen bei der Internen Meldestelle für Hinweisgebende abzugeben. Bitte schildern Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich.

    Über diesen Link können Sie Ihren Hinweis elektronisch als Anhang übermitteln.

    Darüber hinaus

    per Telefon:                0681/40003-452 oder 0681/40003-449

    per E-Mail an:             meldestelle@rzvk-saar.de

    per Post an:                Vertraulich/Persönlich

    Interne Meldestelle
    RZVK des Saarlandes
    Fritz-Dobisch-Str. 12
    66111 Saarbrücken

    Auf Wunsch auch gerne in einem persönlichen Termin.




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