Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse
des Saarlandes

Bereich Profil: Die RZVK (Wir über uns)

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Die RZVK (Wir über uns)

Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Telefon: 06 81 - 40 00 3 -0   |  Telefax: 06 81 - 40 00 3 -705

Die RZVK des Saarlandes ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit untersteht sie der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Näheres regelt die Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK).

Organe sind der Direktor und die Verwaltungsbeiräte. Der Direktor leitet die RZVK als deren gesetzlicher Vertreter nach den Beschlüssen der Verwaltungsbeiräte und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. In den Verwaltungsbeiräten führt er den Vorsitz ohne Stimmrecht. Die Verwaltungsbeiräte sind insbesondere zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Direktors und den Erlass der Satzungen. Die Mitglieder der Beiräte sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von fünf Jahre bestellt.

Mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den verschiedenen Dezernaten. Während die Leistungsbereiche Zusatzversorgungskasse, Ruhegehaltskasse und PersonalService (mit den Teilbereichen Beihilfe und Bezügeabrechnung) die Kernkompetenzen wahrnehmen, versteht sich das Dezernat Steuerung als interne Servicestelle. Es sorgt u. a. für die Personal- und Sachausstattung und kümmert sich um die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Leistungsbereiche. Hier finden Sie das aktuelle Organigramm der RZVK des Saarlandes.

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