Neuer Beihilfeantrag

Im Zuge der Einführung der Beihilfe-App wurde auch der Beihilfeantrag überarbeitet. Das neue Antragsformular ist nunmehr sowohl für krankheitsbedingte als auch pflegebedingte Aufwendungen zu verwenden. Ein gesonderter Pflegeantrag existiert nicht mehr. Welche Aufwendungen im konkreten Fall geltend gemacht werden, ist auf der ersten Seite durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens festzulegen. Krankheits- und pflegebedingte Aufwendungen sind stets mit getrennten Beihilfeanträgen geltend zu machen.

Im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise haben sich verschiedene Änderungen ergeben.

Auf der ersten Seite des Antrags sind vor Beantwortung der verschiedenen Fragen alle Pflichtfelder (Beihilfenummer, Name etc.) zwingend auszufüllen. Da der Antrag elektronisch erfasst wird, kann dieser bei fehlenden Angaben der Pflichtfelder nicht zugeordnet und somit auch nicht bearbeitet werden.

Bei erstmaliger Antragstellung sind weiterhin alle Fragen zu beantworten. Bei wiederholter Antragstellung gilt: Sofern sich Änderungen gegenüber den Angaben des letzten Antrages ergeben haben, sind nur noch die zutreffenden Felder auszufüllen. Des Weiteren entfällt die gesonderte Auflistung der entsprechenden Belege. Wir bitten auf Beifügung einer selbsterstellten Auflistung zu verzichten.

Da zukünftig sämtliche Anträge und Belege eingescannt werden, bitten wir darum, auf die Verwendung von Heftklammern u.ä. zu verzichten. Um darüber hinaus einen zusätzlichen Mehraufwand für die Eingangsbearbeitung zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass nicht mehrere Belege (z.B. Rezepte) auf eine einzige Seite kopiert werden. Diese müssten in jedem Fall einzeln auseinandergenommen und dem Antrag wieder zugeführt werden.