Für Arbeitgeber

Informationen für Arbeitgeber zum Leistungsumfang und den Vorteilen bei Übertragung der Kindergeldbearbeitung auf die Landesfamilienkasse der RZVK des Saarlandes

Der Leistungsumfang der Landesfamilienkasse erstreckt sich auf die

  • Anforderung und Prüfung der anspruchsbegründenden Unterlagen,
  • Festsetzung des Kindergeldes sowie Änderung, Aufhebung und Ablehnung von Kindergeldfestsetzungen
  • Durchführung vorgeschriebener Überprüfungsverfahren,
  • Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren,
  • Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren,
  • Kommunikation mit anderen Familienkassen,
  • Mitteilung der kindergeldrelevanten Daten für die Auszahlung bzw  Rückforderung des Kindergeldes an das Mitglied,
  • Datenaustausch mit der zentralen Zulagenstelle für das Altersvermögen,
  • Erstellung der monatlichen Kindergeldstatistik,
  • Beratung der (möglichen) Kindergeldberechtigten.