Landesfamilienkasse - Kindergeldbearbeitung als Dienstleistung

Die Landesfamilienkasse der RZVK des Saarlandes ist bemüht, für die Kindergeldberechtigten eine bestmögliche Dienstleistung zu erbringen.

Hierzu gehört es nach unserem Verständnis auch, eine unterbrechungsfreie Kindergeldzahlung und eine gute Betreuung in allen Kindergeldfragen anzustreben.

Vor diesem Hintergrund werden in den Monaten Mai bis Juli eines jeden Jahres bestimmte Kindergeldempfänger von der LFK zwecks Überprüfung des weiteren Kindergeldanspruchs z.B. wegen Schulende und Klärung der sich anschließenden Ausbildungsabsichten angeschrieben. Der Großteil dieser Anschreiben wird drei Monate vor dem Ende der laufenden Kindergeldzahlung erstellt. Kalkuliert man eine Erinnerung an die Erledigung und eine Anforderung von Anspruchsnachweisen ein, ist diese frühzeitige Ermittlung durch die LFK erforderlich, um eine Zahlungsunterbrechung bzw. eine Überzahlung möglichst zu vermeiden.

Wir bitten unsere Kinderberechtigten - aus eigenem Interesse - um Verständnis, dass insbesondere Erklärungen zum weiteren Lebensweg der Kinder im Sinne einer zeitnahen Anspruchsprüfung benötigt werden.

Haben Sie Fragen zu den angeforderten Unterlagen oder zu Zweck und Inhalt des Schreibens, so halten Sie bitte Rücksprache mit uns. Ebenso bei vorübergehend noch unklaren Entwicklungen im weiteren Ausbildungsverlauf des Kindes. Wir werden mit Ihnen den bestmöglichen Verlauf des weiteren Verfahrens besprechen.