spalte1spalte 2spalte3

Die RZVK des Saarlandes ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit untersteht sie der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Näheres regelt die Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK).

Die RZVK des Saarlandes ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit untersteht sie der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Näheres regelt die Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK).

Die RZVK des Saarlandes ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit untersteht sie der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Näheres regelt die Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK).

Die RZVK des Saarlandes ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit untersteht sie der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Näheres regelt die Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK).