Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über die derzeitigen Bearbeitungszeiten der Beihilfestelle der RZVK des Saarlandes für kommunale Beamte, Versorgungsempfänger und Beschäftigte.
Die ZVK-Jahresmeldung 2018 (Mitteilung des Arbeitgebers über die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Beschäftigten) wurde am 05.07.2019 abgeschlossen.
Wir informieren Sie u. a. über die Fünfzehnte Änderung der Satzung, die Tarifeinigung für die Beschäftigten im Bereich der TdL vom 28.03.2015, und die vorläufigen Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2016
RV-Leistungsverbesserungsgesetz, keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung, SEPA-Umstellungen und Broschüre "Ihre Zusatzversorgung- Mehr Wert als man denkt"
u. a. mit den Informationen zur Entgeltumwandlung nach dem TV-V, Wegfall der Einkommensgrenzen für das Kindergeld, Riester - Übernahme der Zulagenverwaltung durch die ZVK des Saarlandes sowie neuer Unisex-Tarif in der Freiwilligen Versicherung
Am 30. Mai 2011 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf einen Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag Altersversorgung – ATV verständigt.
Hier können Sie sich Rechtsvorschriften (Satzung der ZVK, AVB's und Bedingungsheft zur Freiwilligen Versicherung usw.) aus dem Bereich Zusatzversorgung im PDF-Format herunterladen.
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