Änderungen von Vorschriften - Dienstrechtsreform

Zum 01.01.2022 wurde u.a. das Saarländische Beamtenversorgungsrecht neu geregelt.

Die bisherigen Vorschriften nach dem in saarländisches Recht übergeleiteten Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG-ÜSL) und dem bisherigen Saarländischen Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) vom 14. Mai 2008 sind mit dem 31.12.2021 außer Kraft getreten.

Auf den Internetseiten der Ruhegehaltskasse konnten diese Bestimmungen leider noch nicht vollständig aktualisiert werden. Hierfür bitten wir um Verständnis!

Im Falle von dienstrechtlichen Entscheidungen bitten wir aus Gründen der Rechtssicherheit dennoch Bezug auf die neuen Bestimmungen des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetzes (SBeamtVG) zu nehmen!