Im
Zuge der Einführung der Beihilfe-App wurde auch der Beihilfeantrag
überarbeitet. Das neue Antragsformular ist nunmehr sowohl für
krankheitsbedingte als auch pflegebedingte Aufwendungen zu verwenden. Ein
gesonderter Pflegeantrag existiert nicht mehr. Welche Aufwendungen im konkreten
Fall geltend gemacht werden, ist auf der ersten Seite durch Ankreuzen des
entsprechenden Kästchens festzulegen. Krankheits- und pflegebedingte
Aufwendungen sind stets mit getrennten Beihilfeanträgen geltend zu machen.
Im
Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise haben sich verschiedene Änderungen
ergeben.
Auf
der ersten Seite des Antrags sind vor Beantwortung der verschiedenen Fragen
alle Pflichtfelder (Beihilfenummer, Name etc.) zwingend auszufüllen. Da der
Antrag elektronisch erfasst wird, kann dieser bei fehlenden Angaben der
Pflichtfelder nicht zugeordnet und somit auch nicht bearbeitet werden.
Bei
erstmaliger Antragstellung sind
weiterhin alle Fragen zu
beantworten. Bei wiederholter Antragstellung gilt: Sofern sich Änderungen gegenüber den Angaben des
letzten Antrages ergeben haben, sind nur noch die zutreffenden Felder auszufüllen. Des Weiteren entfällt die
gesonderte Auflistung der entsprechenden Belege. Wir bitten auf Beifügung einer
selbst erstellten Auflistung zu verzichten.
Da
zukünftig sämtliche Anträge und Belege eingescannt werden, bitten wir darum,
auf die Verwendung von Heftklammern u.ä. zu verzichten. Um darüber hinaus einen
zusätzlichen Mehraufwand für die Eingangsbearbeitung zu vermeiden, ist darauf
zu achten, dass nicht mehrere Belege (z.B. Rezepte) auf eine einzige Seite
kopiert werden. Diese müssten in jedem Fall einzeln auseinandergenommen und dem
Antrag wieder zugeführt werden.
Der neue Antrag ist HIER über den Antragsassistenten ausfüllbar.