Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse
des Saarlandes

Bereich Beihilfe: Bitte nur noch Rechnungskopien zusenden - Keine Rücksendung seit 1. Januar 2021

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Bitte nur noch Rechnungskopien zusenden - Keine Rücksendung seit 1. Januar 2021

Im Zuge der Umstellung auf ein neues Beihilfeprogramm werden die mit einem Beihilfeantrag eingereichten Belege seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr mit dem Beihilfebescheid an Sie zurückgesandt.

 

Bitte reichen Sie daher ab diesem Zeitpunkt nur noch Kopien ein. Diese verbleiben für drei Monate bei der Beihilfestelle und werden danach vernichtet.

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