Für Arbeitgeber
Der Leistungsumfang der Landesfamilienkasse erstreckt sich auf die
- Anforderung und Prüfung der anspruchsbegründenden Unterlagen,
- Festsetzung des Kindergeldes sowie Änderung, Aufhebung und Ablehnung von Kindergeldfestsetzungen
- Durchführung vorgeschriebener Überprüfungsverfahren,
- Durchführung von Einspruchs- und Klageverfahren,
- Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren,
- Kommunikation mit anderen Familienkassen,
- Mitteilung der kindergeldrelevanten Daten für die Auszahlung bzw Rückforderung des Kindergeldes an das Mitglied,
- Datenaustausch mit der zentralen Zulagenstelle für das Altersvermögen,
- Erstellung der monatlichen Kindergeldstatistik,
- Beratung der (möglichen) Kindergeldberechtigten.