Die RZVK des Saarlandes ist eine Versorgungseinrichtung im Sinne des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit untersteht sie der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Näheres regelt die Verordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK).

Organe sind die Direktorin und die Verwaltungsbeiräte. Die Direktorin leitet die RZVK als deren gesetzliche Vertreterin nach den Beschlüssen der Verwaltungsbeiräte und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. In den Verwaltungsbeiräten führt sie den Vorsitz ohne Stimmrecht. Die Verwaltungsbeiräte sind insbesondere zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Direktorin und den Erlass der Satzungen. Die Mitglieder der Beiräte sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von fünf Jahre bestellt.

75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in verschiedenen Geschäftsbereichen. Während die Leistungsbereiche Ruhegehaltskasse, Zusatzversorgungskasse und PersonalService (mit den Teilbereichen Beihilfe und Bezügeabrechnung) die Kernkompetenzen wahrnehmen, versteht sich die Verwaltung als interne Servicestelle. Sie sorgt u.a. für die Personal- und Sachausstattung und kümmert sich um die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Leistungsbereiche. Hier finden Sie das aktuelle Organigramm der RZVK des Saarlandes.